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Bauen im und am Gewässer

Die Festlegung des Gewässerraums stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft genügend Raum zur Verfügung steht. Der Gewässerraum gewährleistet unter anderem den Schutz vor Hochwasser, den natürlichen Transport von Geschiebe, die Ausbildung einer naturnahen Strukturvielfalt sowie die Entwicklung standorttypischer Lebensräume und deren Vernetzung. Dazu wird entlang aller oberirdischen, fliessenden und stehenden Gewässer ein Korridor festgelegt, der primär dem Gewässer zur Verfügung steht.

Bis anhin und solange die Gewässerräume noch nicht grundeigentümerverbindlich ausgeschieden worden sind, gelten weiterhin noch die aktuellen Gewässerabstände aus dem Planungs- und Baugesetz

Die gesetzlich vorgegebenen Gewässerabstände betragen gegenüber Bächen 15.0 m, gegenüber Flüssen und stehenden Gewässern 30.0 m. Liegt ein Bauvorhaben innerhalb des gesetzlich vorgegebenen Gewässerabstandes nach dem Planungs- und Baugesetz (§ 76 PBG) ist eine Zustimmung des Amtes für Umwelt notwendig (§ 44 Abs. 6 PBV).

Sobald sich ein Bauvorhaben im Hochwasserprofil eines Oberflächengewässers befindet, ist gemäss § 37 WBSNG eine wasserbauliche Ausnahmebewilligung des Amtes für Umwelt notwendig.

Downloads Bauen im und am Gewässer

Kontakt
 

Joshua Ockenfeld

Gewässerraum und Planungen

Tel. 058 345 51 76
E-Mail
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