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Unterhalt Gewässer

Gemäss der Bundesgesetzgebung über den Wasserbau wird der Hochwasserschutz in erster Linie durch den Unterhalt der Gewässer und durch raumplanerische Massnahmen gewährleistet. Der Unterhalt gilt als präventive und werterhaltende Massnahme und ist wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Strategie zur Verlängerung der Lebensdauer der Schutzbauten sowie zugunsten eines naturnahen Wasserbaus.

Der sachgerechte Gewässerunterhalt gewährleistet die Funktionsfähigkeit bestehender Schutzbauten möglichst lange und erhält die Abflusskapazität. Zudem trägt er dazu bei, die ökologischen Funktionen des Gewässers zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Der Gewässerunterhalt ist vorausschauend, optimierend und integrierend.

Weitere Informationen

Downloads Unterhalt Gewässer

Kontakt

Christoph Kübler

Baulicher Unterhalt Flüsse, Erhaltungsmanagement, Stabstelle Hochwasserdienst

Tel. 058 345 51 73
E-Mail

Mirco Müller

Betrieblicher Unterhalt Flüsse, Pachtwesen

Tel. 058 345 51 80
E-Mail

Matthias Müller

Ressortleiter Wasserbau, Stv. Leiter Wasserbau und Hydrometrie

Tel. 058 345 51 78
E-Mail