Unterhalt Gewässer
Gemäss der Bundesgesetzgebung über den Wasserbau wird der Hochwasserschutz in erster Linie durch den Unterhalt der Gewässer und durch raumplanerische Massnahmen gewährleistet. Der Unterhalt gilt als präventive und werterhaltende Massnahme und ist wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Strategie zur Verlängerung der Lebensdauer der Schutzbauten sowie zugunsten eines naturnahen Wasserbaus.
Der sachgerechte Gewässerunterhalt gewährleistet die Funktionsfähigkeit bestehender Schutzbauten möglichst lange und erhält die Abflusskapazität. Zudem trägt er dazu bei, die ökologischen Funktionen des Gewässers zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Der Gewässerunterhalt ist vorausschauend, optimierend und integrierend.
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Christoph Kübler
Baulicher Unterhalt Flüsse, Erhaltungsmanagement, Stabstelle Hochwasserdienst