Revitalisierung und Biodiversität
Unter Revitalisierung versteht man die Gesamtheit der Massnahmen, mit denen eine durch menschlichen Einfluss veränderte Landschaft ökologisch aufgewertet wird. Im Rahmen von Revitalisierungsprojekten werden die natürlichen Funktionen eines verbauten, korrigierten, überdeckten oder eingedolten oberirdischen Gewässers mit baulichen Massnahmen wiederhergestellt (Art. 4 lit. 4 GSchG).
Revitalisierungen tragen massgeblich zum Erhalt und der Förderung der Biodiversität im und am Gewässer bei. Sie sind Bestandteil der kantonalen Biodiversitätsstrategie. Mit den Massnahmen 6 und 15 des kantonalen Massnahmenplans Biodiversität 2023−2028 soll die Wiederherstellung der Längsvernetzung in Gewässern sowie die Revitalisierung von Gewässerabschnitten gefördert werden.