Strategische Planungen
Seit Anfang 2011 sind die Kantone zur Revitalisierung der Gewässer verpflichtet und haben einen Zeitplan für die Umsetzung (Art. 38a GSchG) festzulegen.
¼ der Gewässer in schlechtem Zustand sind ökologisch aufzuwerten. Dies ist eine Aufgabe für mehrere Generationen, es wird mit einer Umsetzungsdauer von 80 Jahren gerechnet. Dabei sollen primär jene Gewässerabschnitte revitalisiert werden, welche einen grossen oder mittleren Nutzen für Natur und Landschaft im Verhältnis zum voraussichtlichen Aufwand aufweisen. Die kantonale Revitalisierungsplanung bezieht sich auf einen Zeitraum von 20 Jahren und wird periodisch (alle 12 Jahre) überprüft und aktualisiert (Art. 41d GSchV).
Fliessgewässer
2014 wurde die strategische Planung der Fliessgewässer für die Periode 2015−2034 erstellt. Das Vorgehen der strategischen Planung der Fliessgewässer richtet sich nach der Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt "Revitalisierung Fliessgewässer – Strategische Planung" (BAFU 2012). Gemäss strategischer Planung befinden sich von den 1'931 km Fliessgewässer 758 km in einem schlechten Zustand.
In der Periode 2015−2034 sind rund 47 km Fliessgewässer im Rahmen von Revitalisierungsprojekten ökologisch aufzuwerten.
Strategische Planung Revitalisierung Fliessgewässer (Geodaten)
Stehende Gewässer
2022 wurde die strategische Planung der stehenden Gewässer für die Periode 2023−2042 erstellt. Die strategische Planung der stehenden Gewässer umfasst den Ober- und Untersee sowie dreizehn Kleinseen. Das Vorgehen der strategischen Planung der stehenden Gewässer richtet sich nach der Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt "Revitalisierung Seeufer – Strategische Planung" (BAFU 2018). Gemäss strategischer Planung befinden sich von den 98 km Ufer stehender Gewässer 55 km in einem schlechten Zustand.
In der Periode 2023−2042 sind rund 4 km Ufer stehender Gewässer im Rahmen von Revitalisierungsprojekten ökologisch aufzuwerten.
Strategische Planung Revitalisierung stehende Gewässer (Geodaten)