Notfallplanung
Die Notfallplanung Naturgefahren bietet im Ereignisfall die notwendigen Führungs- und Einsatzgrundlagen für die kommunalen Führungsorgane und Einsatzkräfte.
Die Erarbeitung der Notfallplanung erfolgt durch die Gemeinde und wird vom Kanton finanziell unterstützt. Für eine finanzielle Unterstützung muss die Ausarbeitung der Notfallplanung gemäss den entsprechenden kantonalen Richtlinien und Leitfäden erfolgen.
Die Notfallplanung wird vom Departement für Bau und Umwelt (DBU) genehmigt und der Kantonsbeitrag nach Eingang eines entsprechenden Gesuches festgelegt.