Gefahrenkarte
Die Gefahrenkarten zeigen die Bedrohung durch gravitative Naturgefahren wie Hochwasser und Rutschungen. Dargestellt sind Ereignisse mit einer Auftretenswahrscheinlichkeit von 30, 100 und 300 Jahren.
Die Kantone sind durch das Bundesgesetz über den Wasserbau (WBG) sowie das Waldgesetz (WaG) verpflichtet, Gefahrenkarten zu erstellen und diese bei raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen.
Die Gefahrenkarten werden durch den Kanton erstellt. Die Nachführung erfolgt bedarfsorientiert und wir durch das Amt für Umwelt koordiniert.
Die Gefahrenkarten können über das kantonale Geoportal "ThurGIS" abgerufen werden.