Öl- und Gasfeuerungen bis 1 MW Feuerungswärmeleistung
Im Kanton Thurgau gibt es rund 40'000 Öl- oder Gas-Kleinfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1 MW (Megawatt). Gas-Kleinfeuerungen sind mit der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom Juni 2018 alle vier Jahre messpflichtig, Öl-Kleinfeuerung alle zwei Jahre messpflichtig.
Kleinfeuerungen für Öl und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1 MW dürfen seit dem 1. Januar 2005 nur in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Konformität mit den Anforderungen der Luftreinhalte-Verordnung Anhang 4 nachgewiesen ist. Für jede dieser Anlagen muss eine Konformitätserklärung vorliegen. Weiterhin zugelassen sind auch Neuanlagen, welche über die bisherige Typenprüfung des BAFU verfügen.