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Öl- und Gasfeuerungen bis 1 MW Feuerungswärmeleistung

Im Kanton Thurgau gibt es rund 40'000 Öl- oder Gas-Kleinfeuerungen mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1 MW (Megawatt). Gas-Kleinfeuerungen sind mit der Änderung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom Juni 2018 alle vier Jahre messpflichtig, Öl-Kleinfeuerung alle zwei Jahre messpflichtig.

Kleinfeuerungen für Öl und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis 1 MW dürfen seit dem 1. Januar 2005 nur in Verkehr gebracht werden, wenn ihre Konformität mit den Anforderungen der Luftreinhalte-Verordnung Anhang 4 nachgewiesen ist. Für jede dieser Anlagen muss eine Konformitätserklärung vorliegen. Weiterhin zugelassen sind auch Neuanlagen, welche über die bisherige Typenprüfung des BAFU verfügen.

Downloads Luftreinhaltung

Kontakt

Nadine Felix

Emissionen, Industrie und Gewerbe, grosse Feuerungen, VOC

Tel. 058 345 52 45
E-Mail