Einzelraumfeuerungen
Einzelraumfeuerungen – Cheminées, Schwedenöfen, Kachelöfen, etc. – unterliegen nicht der Messpflicht, sondern werden visuell kontrolliert:
- a. Bei neu installierten Einzelraumfeuerungen erfolgt eine Abnahmekontrolle. Dem Betreiber wird dabei auch das korrekte Anfeuern und Betreiben der Feuerung erklärt. Bei Betreiberwechsel ist die Beratung zu wiederholen.
- b. Bei häufig benutzen Einzelraumfeuerungen mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als einem Ster Holz wird alle zwei Jahre eine visuelle Kontrolle durchgeführt.
- c. Bei selten- oder ungenutzten Anlagen soll eine angepasste Holzfeuerungskontrolle in der Regel alle vier Jahre durchgeführt werden und wenn möglich mit anderen Kontroll- oder Reinigungsarbeiten verbunden werden.
Einzelraumfeuerungen dürfen grundsätzlich nur mit naturbelassenem Holz betrieben werden. Das Holz muss trocken sein und die Grösse der Scheiter muss dem Feuerraum entsprechen. Es ist verboten in Einzelraumfeuerungen, Abfälle zu verbrennen.
Besteht der Verdacht, dass die Feuerung unsachgemäss oder mit illegalem Brennstoff (z. B. Abfall) betrieben wird oder sie zu Belästigungen führt, werden Emissionsmessungen durchgeführt.
Hier weitere Hinweise für ein möglichst emissionsarmes Heizen mit Holz:
- In handbeschickten Holzfeuerungen sollte nur naturbelassenes, gut gelagertes, trockenes Holz verbrannt werden.
- Es ist also nicht erlaubt, Paletten, Holzresten aus Abbrüchen, Schreinereien oder gar unbekannter Herkunft zu verbrennen.
- Ebenso ist es verboten, Abfälle zu verbrennen.
- Die Wahl der richtigen Anfeuermethode [pdf, 167 KB] ist entscheidend dafür, wieviel Feinstaub entsteht.
- Bei allen Feuerungen ist es wichtig, die Bestimmungen über die Kaminhöhe [pdf, 836 KB] einzuhalten und sauberen Brennstoff zu verwenden, um Belästigungen und Gerüche im näheren Umkreis zu verhindern.