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Einzelraumfeuerungen

Einzelraumfeuerungen – Cheminées, Schwedenöfen, Kachelöfen, etc. – unterliegen nicht der Messpflicht, sondern werden visuell kontrolliert:

Einzelraumfeuerungen dürfen grundsätzlich nur mit naturbelassenem Holz betrieben werden. Das Holz muss trocken sein und die Grösse der Scheiter muss dem Feuerraum entsprechen. Es ist verboten in Einzelraumfeuerungen, Abfälle zu verbrennen.

Besteht der Verdacht, dass die Feuerung unsachgemäss oder mit illegalem Brennstoff (z. B. Abfall) betrieben wird oder sie zu Belästigungen führt, werden Emissionsmessungen durchgeführt.

Hier weitere Hinweise für ein möglichst emissionsarmes Heizen mit Holz:

Downloads Luftreinhaltung 

Kontakt

Nadine Felix

Emissionen, Industrie und Gewerbe, grosse Holzfeuerungen, VOC

Tel. 058 345 52 45
E-Mail