Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Gewässerschutzbereiche

Die Gewässerschutzbereiche dienen primär dem qualitativen und quantitativen Schutz der ober- und unterirdischen Gewässern. Die Gewässerschutzbereiche sollen dabei nicht nur die Trink- und Brauchwasserversorgung sicherstellen, sondern unmittelbar und mittelbar auch die übrigen Ziele der Gewässerschutzgesetzgebung. Die Schutzwürdigkeit eines Gewässers ist insbesondere von dessen Nutzbarkeit und Gefährdung abhängig. Die verschiedenen Gewässerschutzbereiche dienen unterschiedlichen Zielsetzungen, wobei sich die verschiedenen Gewässerschutzbereiche in der Praxis durchaus überlagern können.

Gewässerschutzbereiche dienen der Information der Behörden und für die Grundeigentümer nicht direkt verbindlich.

Informationen zu Geodaten zu den Gewässerschutzbereichen finden Sie unter Geodaten Planerischer Gewässerschutz

Gewässerschutzbereich AU

Der Gewässerschutzbereich AU ist als Instrument des flächendeckenden, ressourcenorientierten Grundwasserschutzes gleichermassen auf den quantitativen wie auf den qualitativen Grundwasserschutz ausgerichtet. Er umfasst die nutzbaren unterirdischen Gewässer sowie die zu ihrem Schutz notwendigen Randgebiete. Ein Grundwasservorkommen gilt als nutzbar, wenn das Wasser im natürlichen oder angereicherten Zustand die qualitativen Anforderungen an ein als Trinkwasser genutztes oder dafür vorgesehenes Grundwasser erfüllt (nötigenfalls nach Anwendung einfacher Aufbereitungsverfahren). Zudem muss es in einer Menge vorhanden sein, dass es bei nachhaltiger Nutzung einen Beitrag zur regionalen oder kommunalen Versorgung leisten kann (ohne Berücksichtigung des Bedarfs) oder wesentlich zur Speisung eines stromabwärts liegenden nutzbaren Grundwasservorkommens beiträgt. Zu berücksichtigen ist auch die Eignung eines Grundwasservorkommens für die Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen

Gewässerschutzbereich AO

Der Gewässerschutzbereich AO bezwecken den Schutz von Oberflächengewässern. Wenn beispielsweise besondere Nutzungen vorliegen oder Grundwasserfassungen durch infiltrierende Oberflächengewässer beeinträchtigt werden könnten, sind die erforderlichen Massnahmen an diesen Oberflächengewässern zu treffen.

Übrige Bereiche üB

Die übrigen Bereiche üB umfassen den Rest des Gebietes. Auch die übrigen Bereiche sind durch die Gewässerschutzgesetzgebung geschützt. Insbesondere gelten darin die flächendeckenden Schutzbestimmungen, nämlich die Sorgfaltspflicht, das Verunreinigungsverbot und die quantitative Erhaltung der Grundwasservorkommen.

Weitere Informationen

Kontakt

Dr. Lawrence Och

Hydrogeologie, Schutzzonen, Fachstelle Geothermie, Trinkwasser, Stv. Leiter Gewässerqualität und -nutzung

Tel. 058 345 52 23
E-Mail
open positions