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Grundwasserschutzareale

Bereits heute zeichnet sich ab, dass der sozioökonomische Wandel und der fortschreitenden Klimawandel in den nächsten Jahrzenten die Konflikte um Schutz und Nutzung von Wasser und Gewässer verschärfen wird. Für eine vorausschauende und nachhaltige Trinkwasserversorgung können sich Wasserversorgungen mit Grundwasserschutzareale Gebiete sichern und damit den notwendigen strategischen Handlungsoptionen offenhalten. Grundwasserschutzareale überlagern die Gewässerschutzbereiche.

Der planerische Grundwasserschutz ist raumwirksam, d.h. Grundwasserschutzareale bestimmen die Bodennutzung mit und schränken sie teilweise ein. Sie stellen für das vom Schutzarealplan erfasste Gebiet eine besondere Nutzungsordnung auf und bilden eine Vorgabe für die kommunale Nutzungsplanung. Deshalb sind gemäss Art. 46 Abs. 1bis der Gewässerschutzverordnung (GSchV; SR 814.201) die nach der Verordnung notwendigen Planungen bei der Erstellung von Richt- und Nutzungsplanungen zu berücksichtigen.

Informationen zu Geodaten zu den Grundwasserschutzarealen finden Sie unter Geodaten Planerischer Gewässerschutz.

Nach dem Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20) scheidet der Kanton die Schutzzareale in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren aus und legt die notwendigen Eigentumsbeschränkungen fest. Grundwasserschutzareale müssen so ausgeschieden werden, dass später die Standorte der Grundwasserfassungen oder der Grundwasseranreicherung mit den dazugehörigen Grundwasserschutzzonen zweckmässig festgelegt werden können. 

Die unmittelbare Aufsicht und Kontrolle über die Einhaltung der Nutzungsbeschränkungen obliegt der Fassungseigentümerin bzw. der berechtigten Wasserversorgung. Die Standortgemeinden führen gemäss dem Einführungsgesetz zum GSchG (EG GSchG; RB 814.20) die unmittelbare Aufsicht über den Gewässerschutz, soweit das kantonale Recht bestimmte Aufgaben nicht anderen Stellen überträgt. Der Kanton führt die Oberaufsicht über den Gewässerschutz.

Weitere Informationen

Kontakt

Dr. Lawrence Och

Hydrogeologie, Schutzzonen, Fachstelle Geothermie, Trinkwasser, Stv. Leiter Gewässerqualität und -nutzung

Tel. 058 345 52 23
E-Mail