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Bauvorhaben in Grundwasserschutzzonen/-arealen

Grundwasserschutzzonen schützen Grundwasser und Anlagen zur Förderung von Trinkwasser unmittelbar vor seiner Nutzung als Trinkwasser, vor Beeinträchtigungen. Sie müssen um alle Grundwasserfassungen ausgeschieden werden, die im öffentlichen Interesse liegen und stellen das wichtigste Instrument des nutzungsorientierten planerischen Grundwasserschutzes dar.

Schutzzonen werden unterteilt in:

In Grundwasserschutzzonen sind Aktivitäten nur beschränkt möglich. Generell sind Bauvorhaben in den Zonen S1 und S2 nicht gestattet. Definiert werden die Schutzzonen durch den Schutzzonenplan, der ihre Ausdehnung bestimmt und durch das Schutzzonenreglement, das die Nutzungseinschränkungen der betroffenen Gebiete festlegt. Die Ausdehnungen der Grundwasserschutzzonen können in der Gewässerschutzkarte  abgefragt werden.

Die Schutzzonenreglemente sowie die Schutzzonenpläne der öffentlich-rechtlich ausgeschiedenen Grundwasserschutzzonen können im Kataster der Öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) eingesehen werden.

Es empfiehlt sich, bei Bauvorhaben in Grundwasserschutzzonen, die zuständige Fachstelle rechtzeitig zu kontaktieren.

Weitere Informationen

Kontakt

Dr. Lawrence Och

Hydrogeologie, Schutzzonen, Fachstelle Geothermie, Trinkwasser, Stv. Leiter Gewässerqualität und -nutzung

Tel. 058 345 52 23
E-Mail