Bauvorhaben in Grundwasserschutzzonen/-arealen
Grundwasserschutzzonen schützen Grundwasser und Anlagen zur Förderung von Trinkwasser unmittelbar vor seiner Nutzung als Trinkwasser, vor Beeinträchtigungen. Sie müssen um alle Grundwasserfassungen ausgeschieden werden, die im öffentlichen Interesse liegen und stellen das wichtigste Instrument des nutzungsorientierten planerischen Grundwasserschutzes dar.
Schutzzonen werden unterteilt in:
- Zone S1 (den Fassungsbereich)
- Zone S2 (die engere Schutzzone)
- Zone S3 (die weitere Schutzzone)
In Grundwasserschutzzonen sind Aktivitäten nur beschränkt möglich. Generell sind Bauvorhaben in den Zonen S1 und S2 nicht gestattet. Definiert werden die Schutzzonen durch den Schutzzonenplan, der ihre Ausdehnung bestimmt und durch das Schutzzonenreglement, das die Nutzungseinschränkungen der betroffenen Gebiete festlegt. Die Ausdehnungen der Grundwasserschutzzonen können in der Gewässerschutzkarte abgefragt werden.
Kataster der Öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) eingesehen werden.
Die Schutzzonenreglemente sowie die Schutzzonenpläne der öffentlich-rechtlich ausgeschiedenen Grundwasserschutzzonen können imEs empfiehlt sich, bei Bauvorhaben in Grundwasserschutzzonen, die zuständige Fachstelle rechtzeitig zu kontaktieren.
Weitere Informationen
Kontakt
Dr. Lawrence Och
Hydrogeologie, Schutzzonen, Fachstelle Geothermie, Trinkwasser, Stv. Leiter Gewässerqualität und -nutzung