Zuströmbereiche
In den 90er Jahren des 20. Jahrhunderts zeigte sich, dass zu den Grundwasserschutzzonen und Gewässerschutzbereichen ein weiteres Planungsinstrument notwendig ist, das Quell- und Grundwasserfassungen vor langlebigen, mobilen Schadstoffen, wie Nitrat oder Mikroverunreinigungen (Industriechemikalien, Pflanzenschutzmittel) schützt.
Diese Stoffe gelangen meist von ausserhalb der Grundwasserschutzzonen in die Quell- und Grundwasserfassung und die Gewässerschutzbereiche reichen nicht aus, um das als Trinkwasser genutzte Grundwasser davor zu schützen.
Zu diesem Zweck wurden mit Inkrafttreten der Gewässerschutzverordnung 1998 die Zuströmbereiche ZU (Grundwasser) und ZO (Oberflächengewässer) eingeführt.
Ein Zuströmbereich ZU umfasst das Gebiet, aus dem – bei einer konzessionierten Entnahmemenge und Niedrigwasserstand – ungefähr 90 % des Grundwassers einer im öffentlichen Interesse stehenden Grundwasserfassung stammt (Anhang 4 Ziff. 113; GSchV).
Der Zuströmbereich ZU ist mit zweckmässigem Aufwand, d. h. einem optimalen Verhältnis zwischen Kosten und Zielerreichung, festzulegen. Ist der Zuströmbereich ZU nur mit unverhältnismässigem Aufwand zu ermitteln, soll das gesamte Einzugsgebiet verwendet werden.
Für die Ausscheidung ist der Kanton zuständig. Bisher wurden im Kanton Thurgau keine Zuströmbereiche ausgeschieden.
Kontakt
Dr. Lawrence Och
Hydrogeologie, Schutzzonen, Fachstelle Geothermie, Trinkwasser, Stv. Leiter Gewässerqualität und -nutzung