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Bodenverdichtung

Als physikalische Belastungen des Bodens im Rechtssinn gelten Belastungen durch künstliche Veränderungen der Struktur, des Aufbaus oder der Mächtigkeit des Bodens (Art. 2 Abs. 4 VBBo). Zu diesen Belastungen zählt auch die Bodenverdichtung.

Bauliche Eingriffe müssen bei Planung und Ausführung auf die Verdichtungsempfindlichkeit und Rekultivierbarkeit des Bodens Rücksicht nehmen. 

Massgebend für die Zulässigkeit baulicher Eingriffe ist die Bodenfeuchte (Bestimmung in der FSKB-Rekultivierungsrichtlinie beschrieben). Nur das Arbeiten bei genügend abgetrocknetem Zustand ist bodenschonend, denn nasse Böden sind erheblich empfindlicher als trockene. Die Bodenfeuchte ist messbar.

Weitere Informationen

Kontakt

Reto Baumann

Deponien, Rohstoffabbau, Bodenschutz

Tel. 058 345 51 90
E-Mail