Bodenverbesserungen
Ein Boden kann nur selten wirklich verbessert werden. Jeder Boden ist aufgrund der lokalen Untergrundverhältnisse und der klimatischen Bedingungen während tausenden von Jahren entstanden und erfüllt eine bestimmte Funktion. Bodenverbesserungen gelten als Terrainveränderung. Für eine landwirtschaftliche Terrainveränderung (= Bodenverbesserung) muss bei der Gemeinde ein vollständiges Baugesuch eingereicht werden. Musterun-terlagen (Beilage zur Richtlinie Terrainveränderung) finden sich beim Amt für Raumentwicklung.
Eine Terrainveränderung muss vom Kanton bewilligt werden. Solche Vorhaben werden nur in Ausnahmefällen und in der Regel nur für kleine Kubaturen bewilligt. Eine Bewilligung gibt es nur, wenn der Bedarf landwirtschaftlich zwingend ist. Details sind in der Richtlinie Nr. 11 des Amtes für Raumplanung enthalten.
Hinweise
- Die Herkunft des bei einer "Bodenverbesserung" verwendeten Aushubs muss schon bei der Baueingabe bekannt sein (Vorliegen der ausgefüllten Deklaration Erdarbeiten [pdf, 239 KB] von allen Material-Abgebern). Damit soll verhindert werden, dass belastetes Bodenmaterial in der Landwirtschaftszone verteilt wird.
- Bodenbildung ist ein langjähriger Prozess. Schäden sind kaum zu korrigieren: Unsachgemässes Vorgehen bei Bodenverbesserungen und bei Rekultivierungen, wie beispielsweise vernässte oder zu hohe Zwischendeponien oder zu schnelle Nutzung der bearbeiteten Fläche, verhindern die Bildung eines fruchtbaren Bodens. Im Thurgau sind daher Bodenverbesserungen nach den Richtlinien des FSKB (Fachverband Schweizerischer Kies- und Betonindustrie) durchzuführen.
- Beachten Sie auch die Hinweise zu Rekultivierungen.