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Bewässerungen Landwirtschaft

Bewässerung in der Landwirtschaft dient dem Ausgleich des fehlenden Niederschlags in Trockenperioden. Aber auch bei Frost im Frühling können die ersten Triebe empfindlicher Pflanzen durch künstliche Beregnung geschützt werden. Solche landwirtschaftliche Nutzungen von öffentlichem Wasser sind grundsätzlich an Auflagen und Bedingungen geknüpft und bedürfen einer Bewilligung oder Konzession

Bei der Entnahme von Wasser für die Bewässerung oder Beregnung von Kulturen müssen die geltenden Restwasserbestimmungen eingehalten werden. Der Schutz der Gewässer hat Vorrang gegenüber den Interessen einer Wasserentnahme. Durch das Bewässern darf die Wasserqualität der umliegenden öffentlichen Gewässer nicht gefährdet werden, z. B. durch Auswaschen von Dünger oder Pflanzenschutzmitteln. Das genutzte Wasser soll möglichst ohne Verluste bei den Kulturen ankommen, daher sollte z. B. nur nachts bewässert werden um den Verlust durch Verdunstung gering zu halten. Der optimale Bewässerungszeitpunkt kann z. B. ermittelt werden mit einer benutzerfreundlichen App die aus einer Zusammenarbeit der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften HAFL, der ALB Bayern, des BBZ Areneberg Kanton Thurgau und anderen Akteuren entwickelt wurde.  

Die Wasserentnahme zur landwirtschaftlichen Bewässerung in der Schweiz war lange Zeit unwichtig, doch mit der Zunahme der Trockenperioden und dem vermehrten Anbau wasserintensiver Kulturen steigt die Nachfrage nach der Ressource. Um Nutzungskonflikten vorzubeugen gewinnen neue Strategien wie wassersparende Tröpfchen Bewässerung oder die Steigerung der Wasseraufnahmefähigkeit und Wasserspeicherung in den Böden an Bedeutung.

Weitere Informationen

Kontakt

Dr. Lina Tyroller

Grundwasser, Wassernutzung

Tel. 058 345 52 21
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Anja Taddei

Gewässerbiologie, Wassernutzung

Tel. 058 345 52 43
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