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Bauvorhaben im Grundwassergebiet

Durch bauliche Eingriffe im Grundwasser kann die Durchflusskapazität verringert, Schadstoffe eingetragen, sowie in Zusammenhang mit einer Grundwasserabsenkung naheliegenden Gewässern und Grundwassernutzungen Wasser abgegraben und verunreinigtes Wasser in ein Gewässer eingebracht werden.

Bauvorhaben in nutzbaren Grundwasservorkommen, die unter dem 10-Jährigen, höchsten Grundwasserspiegel zu liegen kommen, bedürfen "Zur Wahrung der öffentlichen Interessen und der Rechte Dritter" einer Bewilligung durch das Amt für Umwelt. Einbauten unter dem mittleren Grundwasserspiegel können nur mit in Ausnahmefällen bewilligt werden.

Die Bewilligungen werden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens erteilt. Mit dem Baugesuch ist als Beurteilungsgrundlage in jedem Fall das Gesuchsformular zur Beurteilung von Bauvorhaben im Grundwassergebiet [pdf, 251 KB] einzureichen. Die Planung und Ausführung sämtlicher Arbeiten im Grundwasser und die temporäre Grundwasserabsenkung sind durch eine hydrogeologische Fachperson zu begleiten und überwachen. Der kantonale Vollzug wird im Merkblatt "Bauvorhaben im Grundwassergebiet [pdf, 5.9 MB]" erläutert.

Bei grösseren Vorhaben wird empfohlen, die zuständige Fachstelle vor Einreichung des Baugesuches zu kontaktieren.

Weitere Informationen 

Kontakt

Dr. Lawrence Och

Hydrogeologie, Schutzzonen, Fachstelle Geothermie, Trinkwasser, Stv. Leiter Gewässerqualität und -nutzung

Tel. 058 345 52 23
E-Mail