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Konzessionen für die Wassernutzung

Für eine Wasserentnahme aus einem öffentliche Gewässer (Grundwasser oder Oberflächengewässer) braucht es eine Bewilligung oder Konzession. Bei kurzfristigen Entnahmen wird eine Bewilligung erteilt. Eine Konzession ist erforderlich, wenn eine regelmässige Wassernutzung vorgesehen ist, bzw. die Nutzung länger als zwei Monate andauert. 

Der Kanton hat die Wasserhoheit und koordiniert die verschiedenen Nutzungen der Ressource. Dabei wird entsprechend des öffentlichen Interesses priorisiert, wobei die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung die oberste Priorität hat.

Wenn für die Wassernutzung Anlagen errichtet werden, ist ein Baugesuch gleichzeitig mit dem Konzessionsgesuch einzureichen. Das Konzessionsverfahren [pdf, 134 KB] beinhaltet eine öffentliche Auflage, und das Wassernutzungsrecht ist mit Bedingungen verbunden. Zuständig für die Erteilung der Konzession und für den Entscheid über allfällige Einsprachen ist das Departement für Bau und Umwelt.  

Konzession für Trinkwasserversorgung 

Die Wassernutzungen für die öffentliche Trinkwassserversorgung geniest höchste Priorität ist jedoch auch an Bedingungen geknüpft. Eine Konzession kann nur erteilt oder verlängert werden, wenn das Wasser den Anforderungen der Lebensmittelgesetzgebung entspricht und Quell - und Grundwasserfassungen mit den Instrumenten des planerischen Grundwasserschutzes vor qualitativen und/oder quantitativen Beeinträchtigungen geschützt werden, z. B. Grundwasserschutzzonen.  

Konzession für Bewässerungen 

Im Konzessionsgesuch [pdf, 93 KB] wird die jährlich nutzbare Wassermenge festgelegt. Zur Ermittlung dieser Menge kann z. B. der Beregnungsbedarf berechnet werden. Die konzessionierte Menge sollte möglichst genau mit der tatsächlich benötigten Wassermenge übereinstimmen. Die Gesuchstellenden haben den Nachweis zu erbringen, dass die Entnahme keine wesentliche Beeinflussung des natürlichen Wasserhaushalts darstellt. 

Bei Oberflächengewässern ist die Wasserentnahme in der Regel auf maximal 20 % der Wassermenge des Q347 des betroffenen Gewässers beschränkt. Q347 ist die Wassermenge, die unter normalen Bedingungen an 347 Tagen im Jahr im Gewässer abfliesst.

Konzession für Brauchwassernutzung

Die Wasserentnahme zur Wärmenutzung kann aus dem Grundwasser oder aus Oberflächengewässern mit grosser Wasserführung erfolgen und muss konzessioniert werden. Bei allen weiteren Wassernutzungen aus öffentlichen Gewässern nehmen Sie bitte Kontakt zu einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der Abteilung Gewässerqualität und -nutzung auf um vorabzuklären, ob die Voraussetzungen für eine Bewilligung oder Konzession gegeben sind.

Downloads Wassernutzung und -vebrauch

Kontakt

Dr. Lina Tyroller

Grundwasser, Wassernutzung

Tel. 058 345 52 21
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