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Kurzfristige Wasserentnahmen

Für eine einmalige, zeitlich beschränkte Nutzung von Wasser wird eine Bewilligung benötigt. Übersteigt die Dauer der Entnahme zwei Monate, muss ein Konzessionsgesuch gestellt werden. Zum Beispiel Trockenphasen können mit einer kurzfristigen Bewilligung zur landwirtschaftlichen Bewässerung überbrückt werden. Das Gesuch wird durch das AfU in Absprache mit den zuständigen Fachstellen beurteilt, z. B. Fischereiaufseher sowie evtl. einem Experten des BBZ Arenenberg.

Zur Beurteilung sind die folgenden Angaben erforderlich:

Downloads Wassernutzung und -verbrauch

Kontakt

Dr. Lina Tyroller

Grundwasser, Wassernutzung

Tel. 058 345 52 21
E-Mail
E-Mail

Anja Taddei

Gewässerbiologie, Wassernutzung

Tel. 058 345 52 43
E-Mail