Kurzfristige Wasserentnahmen
Für eine einmalige, zeitlich beschränkte Nutzung von Wasser wird eine Bewilligung benötigt. Übersteigt die Dauer der Entnahme zwei Monate, muss ein Konzessionsgesuch gestellt werden. Zum Beispiel Trockenphasen können mit einer kurzfristigen Bewilligung zur landwirtschaftlichen Bewässerung überbrückt werden. Das Gesuch wird durch das AfU in Absprache mit den zuständigen Fachstellen beurteilt, z. B. Fischereiaufseher sowie evtl. einem Experten des BBZ Arenenberg.
Zur Beurteilung sind die folgenden Angaben erforderlich:
- Gewässer
- Ort der Wasserentnahme
- Nutzungsmenge: Förderleistung in l/min und Gesamtmenge in m3
- Art der Nutzung
Downloads Wassernutzung und -verbrauch