Trockenheit
Gemäss Klimaprognosen werden Trockenphasen und Hitzewellen im Sommer häufiger. Im Thurgau haben wir in den Jahren 2003, 2011, 2018, 2022 und 2023 Trockenphasen erlebt, die eine Einberufung des Fachstabes Trockenheit nötig machten. Eine Massnahme, um Oberflächengewässer vor hohen Temperaturen und Wassermangel zu schützen, ist ein kurzzeitiger Entnahmestopp aus Fliessgewässern. Ein solches musste in den vergangenen Jahren mehrmals ausgesprochen werden. Untenstehend wird über die Situation bezüglich Oberflächenwasser und Grundwasser im Kanton Thurgau informiert.
Aktuelle Lage
Der Fachstab Trockenheit ist zurzeit nicht einberufen. Es finden keine wöchentlichen Lagerapporte statt.
Wasserentnahmeverbot
Aktuell besteht kein Wasserentnahmeverbot. Halter einer Konzession dürfen diese im konzessionierten Umfang nutzen.
Situation Oberflächengewässer
Die aktuellen Abflüsse und Wassertemperaturen sind auf dem Wasserportal Thurgau – Schaffhausen einsehbar.
Ressource | Situation | Frei für konzessionierte Entnahme |
---|---|---|
Thur (ohne Binnenkanal) | Keine Massnahme | Ja |
Sitter | Keine Massnahme | Ja |
Salmsacher Aach | Keine Massnahme | Ja |
Murg | Keine Massnahme | Ja |
Hüttwiler- und Nussbaumersee (Seebachtal) | Keine Massnahme | Ja |
Rhein und Seerhein | Keine Massnahme | Ja |
Bodensee (Ober- und Untersee) | Keine Massnahme | Ja |
Alle übrigen Fliessgewässer | Keine Massnahme | Ja |
Grundwasser | Keine Massnahme | Ja |
Letzte Änderung: 17. Mai 2024 |
Fachstab Trockenheit
Er beobachtet die Lage bezüglich Trockenheit im Kanton und beantragt bei Notwendigkeit ein Entnahmeverbot beim Departement für Bau und Umwelt. Der Fachstab besteht aus Vertretern folgender Ämter: Landwirtschaftsamt, Amt für Bevölkerungsschutz und Armee (Leitung und Koordination), DBU-Generalsekretariat/Rechtsdienst, Feuerwehrinspektorat, Kantonspolizei, Dienststelle für Kommunikation, Jagd- und Fischereiverwaltung, Forstamt, Amt für Gesundheit sowie dem Amt für Umwelt.Wasserentnahmeverbot
Das Departement für Bau und Umwelt kann gemäss gesetzlichen Bestimmungen und aufgrund vorherrschender Wasserknappheit ein Verbot der Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern erlassen. Dabei können bestehende Nutzungsrechte entschädigungslos beschränkt werden.
Konzession
Gemäss § 4 Abs. 1 Wassernutzungsgesetz (721.8) bedürfen den Gemeingebrauch übersteigende Nutzungen öffentlichen Wassers, die Erstellung der dazu erforderlichen Bauten und Anlagen sowie deren Änderungen einer Konzession oder einer Bewilligung des Kantons. Für eine Wasserentnahme aus einem öffentliche Gewässer (Grundwasser oder Oberflächengewässer) braucht es eine Bewilligung oder Konzession.
Weitere Informationen
- Das Wasserportal Thurgau - Schaffhausen (tg.ch)
- Willkommen | Kanton Thurgau (tg.ch)
- Amtsblatt (tg.ch)
- Bodenfeuchte Ostschweiz
- drought.ch
- Naturgefahrenportal des Bundes
- Hitzewelle und Trockenheit (admin.ch)
- Hydrologische Szenarien Hydro-CH2018 (admin.ch)
- Hydrologische Grundlagen zum Klimawandel (admin.ch)