Generelle Wasserversorgungsplanung
Mit der Generelle Wasserversorungsplanung (GWP) kann sich die Gemeinde auf den zukünftigen Wasserbedarf und das absehbare Wasserdargebot, unter Berücksichtigung der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung und Abschätzung des Klimawandels, vorbereiten. Durch die GWP konnten allfällige Lücken in der Versorgungssicherheit aufgezeigt und Lösungsalternativen entwickelt werden. Investitionen in den Ausbau können entsprechend zielgerichtet und effizient eingesetzt und Synergien mit Nachbargemeinden besser genutzt werden.
Nach § 20 Abs. 2 des Wassernutzungsgesetzes (WNG; RB 721.8) haben die Gemeinden eine GWP als Grundlage für den Ausbau der Wasserversorgung zu erstellen. Die GWP bedarf nach § 1 Abs. 2 der Verordnung des Regierungsrates zum WNG der Genehmigung des Departements für Bau und Umwelt (§ 1 Abs. 2 WNV; RB 721.81). Bei der Genehmigung wird durch das Amt für Umwelt prüft zusammen mit der Gebäudeversicherung Thurgau und dem Kantonalen Laboratorium u. a. geprüft, ob die Vorgaben des kantonalen Richtplans und der Regionalstudien des Kantons berücksichtigt wurden. Die GWP ist im Zusammenhang mit der Richt- und Nutzungsplanung oder wenn sich die Verhältnisse ändern, spätestens jedoch alle 10 bis 15 Jahre, zu überarbeiten.
Wegleitung und Vorlagen
Die Wegleitung und die dazugehörigen Vorlagen sollen die Wasserversorgungen und deren beauftragten Planer bei der Erstellung der GWP unterstützen. Sie zeigen die Anforderungen, den Umfang und die Flughöhe einer GWP im Kanton Thurgau auf und dient als Grundlagen für die Vorprüfung durch die kantonalen Fachstellen. Die Wegleitung und zugehörigen Vorlagen unterstützen die Wasserversorgungen auch bei der Ausschreibung der Ingenieurdienstleistungen.
- Wegleitung [pdf, 1.5 MB]
- Technischer Bericht [docx, 87 KB]
- Technischer Bericht "Beilage 1" [docx, 395 KB]
Weitere Informationen
- KVU-Ost: Leitfaden GWP 2017 Mit Pflichtenheft für die Ingenieurarbeiten
- GVTG: Weisung über die Löschwasserversorgung im Kanton Thurgau
- Kleinräumige Bevölkerungsszenarien für den Kanton Thurgau 2020–2040
- SVGW Richtlinie W4: Richtlinie für Wasserverteilung; Planung, Projektierung sowie Bau, Betrieb und Unterhalt von Trinkwasserversorgungssystemen ausserhalb von Gebäuden
- SVGW Richtlinie W5: Richtlinie für Löschwasserversorgung
- SVGW Richtlinie W6: Richtlinien für Projektierung, Bau und Betrieb von Wasserbehältern
- SVGW Richtlinie W9: Richtlinie für Grundwasserbrunnen; Planung, Projektierung, Bau und Betrieb sowie Instandhaltung und Rückbau von Grundwasserbrunnen
- SVGW Richtlinie W10: Richtlinien für Projektierung, Ausführung und Betrieb von Quellfassungen
- SVGW Empfehlung W1005: Empfehlung zur strategischen Planung der Wasserversorgung
- SVGW Empfehlung W1011: Muster-GWP (Generelle Wasserversorgungsplanung)
- SVGW Empfehlung W1018: Minimalstandard für die Sicherheit der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der Wasserversorgung
- FKS Richtlinie: Richtlinie Versorgung mit Löschwasser
- SES Richtlinie: Sprinkleranlagen
- Downloads Wassernutzung und -verbrauch
Kontakt
Dr. Lawrence Och
Hydrogeologie, Schutzzonen, Fachstelle Geothermie, Trinkwasser, Stv. Leiter Gewässerqualität und -nutzung