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Generelle Wasserversorgungsplanung

Mit der Generelle Wasserversorungsplanung (GWP) kann sich die Gemeinde auf den zukünftigen Wasserbedarf und das absehbare Wasserdargebot, unter Berücksichtigung der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung und Abschätzung des Klimawandels, vorbereiten. Durch die GWP konnten allfällige Lücken in der Versorgungssicherheit aufgezeigt und Lösungsalternativen entwickelt werden. Investitionen in den Ausbau können entsprechend zielgerichtet und effizient eingesetzt und Synergien mit Nachbargemeinden besser genutzt werden.

Nach § 20 Abs. 2 des Wassernutzungsgesetzes (WNG; RB 721.8) haben die Gemeinden eine GWP als Grundlage für den Ausbau der Wasserversorgung zu erstellen. Die GWP bedarf nach § 1 Abs. 2 der Verordnung des Regierungsrates zum WNG der Genehmigung des Departements für Bau und Umwelt (§ 1 Abs. 2 WNV; RB 721.81). Bei der Genehmigung wird durch das Amt für Umwelt prüft zusammen mit der Gebäudeversicherung Thurgau und dem Kantonalen Laboratorium u. a. geprüft, ob die Vorgaben des kantonalen Richtplans und der Regionalstudien des Kantons berücksichtigt wurden. Die GWP ist im Zusammenhang mit der Richt- und Nutzungsplanung oder wenn sich die Verhältnisse ändern, spätestens jedoch alle 10 bis 15 Jahre, zu überarbeiten.

Wegleitung und Vorlagen 

Die Wegleitung und die dazugehörigen Vorlagen sollen die Wasserversorgungen und deren beauftragten Planer bei der Erstellung der GWP unterstützen. Sie zeigen die Anforderungen, den Umfang und die Flughöhe einer GWP im Kanton Thurgau auf und dient als Grundlagen für die Vorprüfung durch die kantonalen Fachstellen. Die Wegleitung und zugehörigen Vorlagen unterstützen die Wasserversorgungen auch bei der Ausschreibung der Ingenieurdienstleistungen.  

Weitere Informationen

Kontakt

Dominique Zimmer

Wasserversorgung, Wassernutzung, Stv. Leiter Gewässerqualität und -nutzung

Tel. 058 345 51 83
E-Mail