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Boden des Jahres 2019: Der Rekultivierte Boden

Anlässlich des Weltbodentags vom 5. Dezember 2018 ernannte die Bodenkundliche Gesellschaft der Schweiz (BGS) den Rekultivierten Boden zum Boden des Jahres 2019.

In der Schweiz sind die landwirtschaftlichen Nutzflächen für Ackerbau und insbesondere die Fruchtfolgeflächen (FFF) begrenzt. Um eine ausreichende Versorgungsbasis des Landes mit Nahrungsmitteln in schweren Mangellagen zu sichern, sind die Kantone verpflichtet, bestimmte Kontingente an FFF zu erhalten.

Gehen die FFF durch Bauaktivität verloren, müssen in einigen Kantonen anderorts Böden mit FFF-Qualität wieder hergestellt werden. In der Regel geschieht dies auf vom Menschen beeinträchtigten Böden. Gleichzeitig fallen jedes Jahr auf schweizerischen Baustellen 15 Mio m3 Ober- und Unterboden als Bodenaushub an. Anstatt dieses wertvolle und begrenzte Material in einer Deponie zu entsorgen, kann es zur Aufwertung von Böden oder für Rekultivierungen verwendet werden. So können diese Böden nach der Aufwertung die Kriterien für FFF erfüllen und helfen die Kontingente zu erfüllen. Seit 2016 besteht zudem nach der Abfallverordnung (VVEA) eine Verwertungspflicht für Bodenaushub, sofern dieser sich aufgrund der Körnung, des Skelettgehalts und des Gefüges dafür eignet und frei von Schadstoffen und invasiven Arten ist.

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