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Der Kanton startet den Mitwirkungsprozess bei Thur+

Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat das Hochwasserschutz- und Revitalisierungskonzept für das Thurtal, das Konzept Thur+, Ende 2022 mit grosser Mehrheit zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Kanton startet nun in die Umsetzung dieses Generationenprojekts mit einem breit angelegten Mitwirkungsprozess.

Durch das genehmigte Konzept Thur+ soll in den kommenden drei Jahrzehnten rund 325 Millionen Franken in Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte an der Thur fliessen. «Mit der Zustimmung des Grosses Rates zum Konzept Thur+ ist klar, dass es eine Mitwirkung geben soll. Noch offen ist, wie diese aussehen soll», sagt Regierungsrat Dominik Diezi, Chef des Departementes für Bau und Umwelt. Bevor das weitere Vorgehen festgelegt wird, sucht nun der Kanton das Gespräch mit den verschiedenen Anspruchsgruppen. Ziel ist es, ein möglichst gutes Einvernehmen mit allen Beteiligten und Betroffenen zu finden. Im Mai wird deshalb ein Workshop mit Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Anspruchsgruppen organisiert, um die Mitwirkung zu konkretisieren und auf die verschiedenen Projektphasen abzustimmen.

Im Sommer startet ein Entwicklungsprozess Ländlicher Raum (ELR) für den Abschnitt zwischen Warth-Weiningen und Weinfelden. Mit diesem sollen die landwirtschaftlichen Bedürfnisse abgeholt und mit den Ansprüchen der weiteren Anspruchsgruppen betrachtet und nach gemeinsamen Lösungen gesucht werden.

Unabhängig von der Umsetzung des Konzepts Thur+ werden die Gemeinden bis Ende 2026 den grundeigentümerverbindlichen Gewässerraum an der Thur festlegen. Dies verlangt das Gewässerschutzgesetz des Bundes. Mit der grundeigentümerverbindlichen Festlegung dürfen die Flächen innerhalb des Gewässerraums nur noch extensiv bewirtschaftet werden. Das heisst, dass der Boden innerhalb des Gewässerraums nicht mehr bearbeitet werden darf und keine Dünger und Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden dürfen. Die Gemeinden wurden am 2. März 2023 informiert, welche Schritte zur Festlegung des grundeigentümerverbindlichen Gewässerraums nötig sind.