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Kanton verlangt Massnahmen von der BIMA Energie AG

Seit August mehren sich bei der Gemeinde Münchwilen und beim Amt für Umwelt des Kantons Thurgau die Geruchsklagen der Bevölkerung rund um die Biogasanlage der BIMA Energie AG in Münchwilen und Umgebung. Nachdem das Amt für Umwelt die Übermässigkeit der Geruchsemissionen bestätigen konnte, hat es die BIMA Energie AG aufgefordert, Massnahmen umzusetzen.

Ende August erreichten die ersten Geruchsklagen von Anwohnenden der BIMA Energie AG das Amt für Umwelt. Die Bevölkerung forderte eine rasche Verbesserung der Situation durch die Betreiberin. Das Amt hat daraufhin eine Olfaktometrie-Messung durchgeführt und konnte dadurch die Übermässigkeit der Geruchsemissionen bestätigen. Aufgrund dieser Übermässigkeit hat es die Betreiberin der Biogasanlage mittels Sanierungsverfügung nach Luftreinhalteverordnung aufgefordert, Massnahmen umzusetzen. Die Betreiberin wird demnach verpflichtet, betriebliche und technische Massnahmen zur Reduktion von Geruchsemissionen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass keine übermässigen Immissionen mehr verursacht werden. Zusätzlich muss die BIMA die Annahmemenge während der Sanierungszeit reduzieren. Das Umsetzen dieser Massnahmen ist an gesetzliche Fristen gebunden und kann – je nach Massnahme – eine längere Umsetzungszeit erfordern. Die Sanierungsverfügung ist noch nicht rechtskräftig. Die BIMA Energie AG hat die Möglichkeit, dagegen Rekurs einzulegen.

Die Geruchsquellen konnten teilweise lokalisiert werden, zum Teil sind sie aber diffus. Um hier Klarheit zu schaffen, wurde gemeinsam mit der Gemeinde Münchwilen ein Geruchs-Monitoring etabliert. An diesem nehmen verschiedene Personen aus der Gemeinde und des Amts teil, die ein Protokoll über die Geruchswahrnehmungen ausfüllen. Hier werden nebst dem Datum und der genauen Zeit auch die Orte der Geruchswahrnehmung sowie die Wetterverhältnisse (Wetterlage, Wind) erfasst. Dabei geht es auch darum, die Ist-Situation zu beschreiben. Somit kann festgestellt werden, ob sich durch die getroffenen Massnahmen der Betreiberin die Situation verbessert oder ob weitere Massnahmen angeordnet werden müssen. Das Monitoring läuft auch dann weiter, wenn die Massnahmen erfolgreich sind, um sicherzugehen, dass diese auch nachhaltig wirken.

Das Amt für Umwelt hat eine Meldeplattform eingerichtet, bei der die Bevölkerung anonym am Protokoll Geruchswahrnehmungen mitwirken kann: zur Umfrage

 

Olfaktometrie-Messung

Im Gegensatz zu anderen Emissionen, die beispielsweise durch Verbrennung entstehen, lassen sich Gerüche und deren Übermässigkeit nicht so einfach mit einem Messgerät erfassen. Um eine Übermässigkeit wissenschaftlich fundiert zu ermitteln, setzt das Amt für Umwelt Olfaktometrie-Messungen ein. Hier wird Luft beispielswiese vor und nach einer Filteranlage mit grossen Plastiksäcken entnommen. Im Labor wird dann die gesammelte Luft mehreren Prüfpersonen dargeboten, die dann angeben, ab welcher Konzentration sie den Geruch wahrnehmen können. Mit Hilfe dieses Verfahrens kann festgestellt werden, ob eine Geruchsbelastung übermässig ist.