Bezeichnung des Zuströmbereichs Pfütziacker in Etzwilen steht kurz vor dem Abschluss
Weil die Wasserqualität der Trinkwasserfassung Pfütziacker den gesetzlichen Vorgaben nicht genügte, wurde im September 2023 ein interkantonales Pilotprojekt zur Bezeichnung des Zuströmbereichs gestartet. An einer Informationsveranstaltung wurden Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen sowie Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen über die Ergebnisse der ersten Phase des Pilotprojektes informiert.
Die erste Bezeichnung des Zuströmbereichs zum Schutz der Wasserqualität bei Trinkwasserfassungen im Kanton Thurgau steht kurz bevor. Ein Zuströmbereich umfasst das Gebiet, aus dem ungefähr 90 % des Grundwassers einer im öffentlichen Interesse stehenden Grundwasserfassung stammt. Eine solche Bezeichnung sieht die Gewässerschutzgesetzgebung vor, wenn das geförderte Wasser in einer Trinkwasserfassung durch schwer abbaubare, mobile Schadstoffe verunreinigt ist. Dies ist bei der Trinkwasserfassung Pfütziacker in Etzwilen der Fall. Das Trinkwasser der Fassung ist durch zu hohe Nitratwerte verunreinigt. Die Anlage liegt auf dem Boden der Thurgauer Gemeinde Wagenhausen; Eigentümer der Fassung und des Grundstückes ist jedoch die Schaffhauser Stadt Stein am Rhein. Die Wasserversorgung Stein am Rhein muss beim Pumpwerk Pfütziacker Wasser aus anderen Fassungen beimischen, damit es den gesetzlichen Vorgaben für Trinkwasser entspricht.
Das Interkantonale Labor (IKL) Schaffhausen und dem Amt für Umwelt (AfU) des Kantons Thurgau haben unter Beteiligung des Landwirtschaftsamtes, der betroffenen Gemeinden und dem Verband Thurgauer Landwirtschaft im vergangenen Jahr die Arbeiten für die Ausscheidung des Zuströmbereichs in Angriff genommen. Als zentrales Element dieses Pilotprojektes wurden im Herbst 2023 fünf Grundwassermessstellen in Betrieb genommen. Damit konnten während eines Jahres die Grundwasserspiegel kontinuierlich gemessen sowie regelmässig Grundwasseranalysen durchgeführt werden. Zusätzlich wurden Quellen am Hang des Stammerbergs, das Drainagesystem sowie Oberflächengewässer in der Umgebung beprobt und analysiert. Die gesammelten Daten erlaubten es den Fachleuten, ein nummerisches Grundwassermodell zu erstellen. Dieses ergab, dass der Zuströmbereich für die gegenwärtige durchschnittliche Fördermenge von 300 m3/d bemessen werden kann. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden mit den betroffenen Grundeigentümern und Bewirtschaftern an einer Informationsveranstaltung am 14. November 2024 diskutiert. Der Austausch mit den potenziell betroffenen Grundeigentümern und Grundeigentümerinnen sowie Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen erwies sich allgemein als sehr konstruktiv. So wurden beispielsweise bereits Bodenbeprobungen hinsichtlich Nitrat durchgeführt.
In einer weiteren Phase wird mit dem Arenenberg in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Grundeigentümern Grundeigentümerinnen sowie Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen ein Projekt zur Nitratreduktion gemäss Gewässerschutzgesetz ausgearbeitet. Dabei sollen zur Reduktion des Nitratgehalts im Grundwasser Massnahmen erarbeitet und umgesetzt werden. Ziel ist es, die Bewirtschaftung im Zuströmbereich so zu optimieren, dass die Nitratkonzentrationen wieder unterhalb des zulässigen Werts von 25 mg/l fallen. Während der zweiten Projektphase sollen zudem das Drainagesystem im Gebiet saniert, weiterhin Bodenbeprobungen und Grundwasseranalysen durchgeführt sowie eine kontinuierlich aufzeichnende Nitratsonde installiert werden.