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Biodiversitätsfördermittel für Neobiota-Eindämmungsprojekte

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat Mitte 2023 die Biodiversitätsstrategie Thurgau und den dazugehörigen Massnahmenplan Biodiversität 2023–2028 verabschiedet.

Für den Fachbereich Invasive Neobiota sind die Massnahmen 20 bis 24 dabei von besonderer Relevanz. Über die Massnahme 20 können Finanzbeiträge zur Eindämmung invasiver Neobiota beantragt werden. Bei den Massnahmen 21 bis 24 liegt der Fokus auf Wissensvermittlung und Sensibilisierungsprojekten (z.B. werden Neophyten-Tauschaktionen durch die Massnahme 24 unterstützt).

Durch die Massnahme 20 kann der Kanton neu die Gemeinden finanziell bei der Eindämmung invasiver Neobiota unterstützen. Für diese Unterstützungsleistungen werden in den nächsten Jahren (vorerst bis 2028) jährlich Finanzbeiträge zur Verfügung gestellt. Auf unserer Webseite finden Sie alle Dokumente, welche die Voraussetzungen und den Umfang dieser Unterstützungsleistungen regeln und spezifizieren.

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