Finanzbeitrag für Gemeinden und Vereine für Eindämmungsmassnahmen invasiver Neobiota
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat Mitte 2023 die Biodiversitätsstrategie Thurgau und den dazugehörigen Massnahmenplan Biodiversität 2023–2028 verabschiedet. Mit der Massnahme 20 möchte der Kanton die Gemeinden neu auch finanziell bei der Eindämmung invasiver Neobiota unterstützen. Für diese Unterstützungsleistungen werden in den nächsten Jahren (bis 2028) jährlich Finanzbeiträge zur Verfügung gestellt. Die nachfolgenden Dokumente regeln und spezifizieren Voraussetzungen und Umfang dieser Unterstützungsleistungen.
Zugehörige Unterlagen
- Wegleitung Finanzbeitrag für Gemeinden und Vereine für Eindämmungsmassnahmen invasiver Neobiota [pdf, 74 KB]
- Antragsformular Finanzbeiträge für Neobiota-Einsätze [xlsx, 72 KB]
- Kostenabrechnung Finanzbeiträge für Neobiota-Einsätze [xlsx, 74 KB]
- Vorlage Einsatzplan invasive Neobiota – Jahresübersicht (Beispiel) [xlsx, 60 KB]
Anstehende Schulung
Pollenn-Schulung am 20. November 2024