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Finanzbeitrag für Gemeinden und Vereine für Eindämmungsmassnahmen invasiver Neobiota

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat Mitte 2023 die Biodiversitätsstrategie Thurgau und den dazugehörigen Massnahmenplan Biodiversität 2023–2028 verabschiedet. Mit der Massnahme 20 möchte der Kanton die Gemeinden neu auch finanziell bei der Eindämmung invasiver Neobiota unterstützen. Für diese Unterstützungsleistungen werden in den nächsten Jahren (bis 2028) jährlich Finanzbeiträge zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Massnahmen 21-24 besteht zudem neu die Möglichkeit, einen Finanzbeitrag für Neobiota Sensibilisierungsprojekte (wie Neophyten-Eintauschaktionen) zu beantragen. Die nachfolgenden Dokumente regeln und spezifizieren Voraussetzungen und Umfang dieser Unterstützungsleistungen. 

Zugehörige Unterlagen Massnahme 20

Zugehörige Unterlagen Massnahme 21-24

Links/Schulungen

Kontakt

Tamara Gloor

Fachstelle Biosicherheit

Tel. 058 345 51 61
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