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Zuständigkeiten

Die Aufgaben des Kantons

Die Fachstelle Biosicherheit des Amts für Umwelt überwacht die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Einschliessungsverordnung (ESV) und der Freisetzungsverordnung (FrSV). Sie ist zudem für die Koordination mit den übrigen kantonalen Amtsstellen verantwortlich, ist zentrale Anlaufstelle und Ansprechpartner im Bereich Biosicherheit für den Bund und die Kantone.

Weitere vom Thema invasive Neobiota betroffene Abteilungen, Ämter und Organisationen in der kantonalen Verwaltung und ihre Aufgaben entnehmen Sie bitte entsprechendem Dokument: Aufgabenteilung Vollzug [38.52 KB]

Die Aufgaben der Gemeinden

Kontakt

Natalie Messner

Fachstelle Biosicherheit

Tel. 058 345 51 67
E-Mail