Zuständigkeiten
Die Aufgaben des Kantons
Die Fachstelle Biosicherheit des Amts für Umwelt überwacht die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben der Einschliessungsverordnung (ESV) und der Freisetzungsverordnung (FrSV). Sie ist zudem für die Koordination mit den übrigen kantonalen Amtsstellen verantwortlich, ist zentrale Anlaufstelle und Ansprechpartner im Bereich Biosicherheit für den Bund und die Kantone.
Weitere vom Thema invasive Neobiota betroffene Abteilungen, Ämter und Organisationen in der kantonalen Verwaltung und ihre Aufgaben entnehmen Sie bitte entsprechendem Dokument: Aufgabenteilung Vollzug [38.52 KB]
Die Aufgaben der Gemeinden
- Erhebung, Beobachtung, Bekämpfung und korrekte Entsorgung von invasiven Neophyten im Rahmen ihrer Zuständigkeit, z.B. bei Strassenbau, Strassenunterhalt sowie Wasserbauprojekten, Gewässerunterhalt etc.
- Aufklärung der Bevölkerung über aktuelle Probleme auf dem Gemeindegebiet
- Bestimmung einer Neobiota-Ansprechperson. Diese ist erste Anlaufstelle für Behörden, aber auch Private in den Gemeinden, bei Fragen oder Problemen mit invasiver Neobiota. Die Neobiota-Ansprechperson ist bei der Fachstelle Biosicherheit mittels Formular [pdf, 1.0 MB] zu melden. Mehr Informationen über den Zweck, das "Profil und die Tätigkeitsfelder Neobiota-Ansprechperson [pdf, 52 KB]" finden Sie in unserer Übersicht.