Was braucht eine Baubewilligung
Welche Vorhaben brauchen ein Baugesuch ?
Das Planungs- und Baugesetz (PBG) schreibt fest, welche Vorhaben ein Baubewilligungsverfahren notwendig machen:
§ 98
Einer Bewilligung bedürfen alle ober- oder unterirdischen Bauten und Anlagen, Neu- oder Umbauten, Vor-, An-, Auf- oder Nebenbauten sowie insbesondere
1. provisorische Bauten und Anlagen,
2. Fahrnisbauten,
3. Zweckänderungen bewilligungspflichtiger Bauten und Anlagen,
4. bauliche Veränderungen von Fassaden oder Dachaufbauten,
5. der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen,
6. eingreifende Terrainveränderungen,
7. der Abbau von Bodenschätzen,
8. Aussenantennen,
9. Reklameanlagen
- Für alle Bauvorhaben erteilt die jeweilige Gemeinde die Baubewilligung. Sie koordiniert auch jene Bewilligungen und Stellungnahmen, welche bei kantonalen Ämtern eingeholt werden müssen.
- Die Baugesuchszentrale beim Amt für Raumentwicklung koordiniert das Einholen der kantonalen Bewilligungen und Stellungnahmen. Die entsprechenden Formulare, Checklisten und Merkblätter finden Sie im Formularcenter oder im Downloadbereich, suchen Sie mit Stichworten resp. in den relevanten Unterkapiteln der Homepage nach Formularen oder Merkblättern.
- Bei Bauvorhaben ausserhalb Bauzone entscheidet das Amt für Raumentwicklung, ob sie zonenkonform sind, oder ob eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG erteilt werden kann.
- Das Amt für Umwelt (AfU) überprüft die Anforderungen aus dem Bereich Umwelt (ausser die Bereiche Lärm und Energie). Ob Ihr Bauvorhaben UVP-pflichtig ist, prüft die Baugesuchszentrale, hier sind die wichtigsten UVP-pflichtigen Bauten zusammengefasst.
- Vollständige Baugesuche sind für eine effiziente Bearbeitung Vorbedingung.
Downloads für Bauherrinnen und Bauherrn