Blaualgen
In der Regel sind Blaualgen, die natürlicherweise in fast jedem Gewässer vorkommen, harmlos. Mit wärmeren Temperaturen steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass sich Blaualgen in stehenden Gewässern wie Seen und Weihern massenhaft vermehren. Bei einer sogenannten Blaualgenblüte bilden gewisse Arten – in hoher Konzentration – für Menschen und Tiere gesundheitsschädliche Gifte.
Um im Fall einer Blaualgenblüte rasch reagieren zu können, hat das Amt für Umwelt im vergangenen Jahr zusammen mit weiteren Fachstellen den Blaualgen-Ablauf institutionalisiert und optimiert. Insgesamt gingen im Jahr 2023 neun Verdachtsmeldungen ein. In fünf Fällen musste – nach einer Probenahme vor Ort und einer Beurteilung unter dem Mikroskop – eine Blaualgenblüte bestätigt werden. In den kritischen Fällen haben die betroffenen Gemeinden ein vom AfU vorgefertigtes Warnplakat mit den wichtigsten Verhaltensregeln aufgestellt sowie einen ebenfalls vom AfU zur Verfügung gestellten Hinweis auf der Webseite veröffentlicht. Insgesamt hat sich das Vorgehen als hilfreich erwiesen und soll im neuen Jahr fortgeführt werden.
Die zuständige Abteilung für Gewässerqualität und -nutzung ist darauf angewiesen, dass Verdachtsfälle auf Blaualgenblüte gemeldet werden. Meldungen sind an die Nummer 058 345 51 51 oder gewaesserbiologie.afuNULL@tg.ch (Bewirtschaftung während Bürozeiten) zu richten, ausserhalb der Bürozeiten nimmt die Polizei (117) Hinweise entgegen.
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