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Untersuchungen staubförmige Immissionen

Regelmässig erhält das Amt für Umwelt Beschwerden von Privatpersonen, die sich über Ablagerungen von staubförmigen Niederschlägen beschweren. Vielfach fühlen sie sich durch Immissionen in ihrem Wohlbefinden gestört. Dies kann sich beispielsweise durch die Wertminderung von im Aussenbereich platzierten Gütern (z.B. Fahrzeuge), die Verschmutzung von Fassaden und Fenstern oder in einer übermässig schnell abnehmenden Leistung von Solaranlagen äussern. Oft wird auch die Befürchtung geäussert, dass die sichtbaren Ablagerungen auch gesundheitsschädlich sein könnten. Meist handelte es sich bei den Klagen um einzelne Beschwerdeführer, die mithilfe von Messungen und Analysen den Ursprung der Immissionen ausfindig machen wollen. 

Um die Quelle der Immissionen zu ergründen, werden von den Mitarbeitenden der Abteilung Luftreinhaltung und Klima verschiedene Schritte durchgeführt (siehe unten). 

Meist kann bereits durch eine chemisch-morphologische Untersuchung die Art und eventuelle Herkunft der Partikel eingegrenzt werden. Die Passiv-Sammler erlauben eine zusätzliche quantitative chemische Analyse und einen Vergleich mit den entsprechenden Immissionsgrenzwerten.

Eine juristisch verbindliche Rückführung auf einen bestimmten Emittenten gestaltet sich in der Regel trotzdem schwierig. 

Wichtig für die Beschwerdeführenden ist es, wenn aufgezeigt werden kann, dass die Staubniederschläge keine gesundheitlichen Probleme verursachen.

Begehung

Typischerweise beginnt die Suche nach dem Ursprung der Staubablagerungen mit einer Begehung vor Ort. Dabei werden auch die Verschmutzungen besichtigt. Zusätzlich wird abgeklärt, ob die Ablagerungen zu bestimmten Zeiten erfolgen (z.B. Tages- und/oder jahreszeitliche Abweichungen), welche etwaigen Emittenten in der Nähe zu finden sind (Industrieanlagen, Standorte von Feuerungsanlagen, Strassen, Bahnlinien etc.) und wo aussagekräftige Proben entnommen werden können. In speziellen Fällen macht es auch Sinn, wenn die Beschwerdeführenden im Vorfeld ein Tagebuch führen, wann die Verschmutzungen mehr und wann weniger aufgetreten sind.

verschmutztes Autodach
verschmutze Solarzellen

Morphologisch-chemische Analyse

In einem zweiten Schritt erfolgt eine morphologisch-chemische Analyse. Für diese wird ein externes Labor herangezogen. Die morphologische Untersuchung wird mit Licht- und REM-(Raster-Elektronen)-Mikroskopen durchgeführt. Damit kann festgestellt werden, ob es sich z.B. um Pflanzenpollen, Pneuabrieb, Metallabrieb, Russ etc. handelt.

Die chemische Analyse erfolgt mittels EDX (energy dispersive X-ray spectroscopy = energiedispersive Röntgen-Spektroskopie) rein qualitativ, d.h. durch die Untersuchung wird nachgewiesen, welche Elemente am häufigsten in der Probe vorkommen und welche weniger häufig sind.
Diese Angaben leisten einen zusätzlichen Beitrag zur Charakterisierung der Partikel. 

Das Hauptziel dieser Analysen ist die Partikelherkunft abzuklären.

Der Belag auf den Solarzellen unter einem Lichtmikroskop.
Die in obigen Bildern dargestellten Partikel (Belag auf Solarzellen) wurden als biogene vor Ort "gewachsene" Beläge charakterisiert. Das Elemente-Maximum bei Kohlenstoff (C) und Sauerstoff (O) im EDX-Spektrum deutete ebenfalls auf organische Partikel hin. Es handelt sich demnach nicht um primäre Partikel aus Emissionsquellen wie z.B. Russ aus Holzfeuerungen, Pneuabrieb/Bremsstaub
oder Industrieabgase.

Installation eines Passiv-Sammlers

Falls nötig kann in einem dritten Schritt über Passiv-Sammler der Staub auch quantitativ erfasst werden. Dabei werden die gesammelten Staubmengen mit den Immissonsgrenzwerten verglichen und chemisch analysiert. Meistens werden mehrere Sammler über eine längere Zeitdauer an repräsentativen Stellen auf dem Gelände/Grundstück der Beschwerdeführenden aufgestellt.

Passivsammler
Passivsammler

Gesetzliche Lage

Gemäss LRV Art 2, Abs. 5 gelten Immissionen als übermässig wenn sie:
a. sie Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften oder ihre Lebensräume gefährden;
b. aufgrund einer Erhebung feststeht, dass sie einen wesentlichen Teil der Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden erheblich stören;
c. sie Bauwerke beschädigen; oder
d. sie die Fruchtbarkeit des Bodens, die Vegetation oder die Gewässer beeinträchtigen.

Kontakt

Christian Steffen

Emissions-Messtechniker, grosse Feuerungen, Industrie & Gewerbe

Tel. 058 345 52 05
E-Mail