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Eignungszonen Erdwärmesonden ersetzen Verbotszonen im ThurGIS

Seit Anfang April ersetzt die Karte Eignungszonen Erdwärmesonden im ThurGIS die EWS Verbotszonen. Neu gibt es drei Eignungszonen:

 

Die Eignungszonen orientieren sich an Vollzugshilfen und Merkblätter des Bundes und Fachverbänden und sind kompatibel mit diesen. Im Sinne einer Qualitätskontrolle wurde eine Vernehmlassung bei vier ortskundigen hydrogeologischen Fachbüros durchgeführt. Weiterer Informationen auf Eignungszonen Erdwärmesonden und im ThurGIS.

Änderungen im Vollzug mit neuen Eignungszonen Erdwärmesonden

Mit der Einführung der Eignungszonen Erdwärmesonden sind bei der Gesuchstellung die hydrogeologischen Vorabklärungen obsolet. Es wird nicht mehr unterschieden zwischen Bohrtiefen kleiner oder grösser 200 m. 

Das Bewilligungsgesuch für Erdwärmesondenbohrungen [pdf, 107 KB] wurde aktualisiert und neu werden die Koordinaten der EWS-Anlagen verlangt, sowie die geplante Wärmeentnahme und der Wärmeeintrag. Ein Situationsplan mit den vermassten Sondenstandorten bleibt weiterhin Bestandteil des Gesuchs. Die Gesuchsunterlagen sind von der Standortgemeinde zusammen mit dem Baubewilligungsgesuch bei der kantonalen Baugesuchszentrale einzureichen.

Für die Eignungszonen sind zusätzliche Auflagen für die Bohrbewilligungen formuliert worden:

Gebiet zusätzliche Auflagen
geringmächtige Grundwasserrandgebiete Begleitung durch Geologiebüro, Bestimmung wasserführender Schicht, Anordnung geeigneter Abdichtungsmassnahmen, Dokumentation
Artesergebiete Begleitung durch Geologiebüro, Messung Tiefe und Intensität Wasserzutritte sowie Grundwasserspiegel, Anordnung geeigneter Abdichtungsmassnahmen, Dokumentation
Bereiche um Grundwasserschutzzonen Meldung bei der Wasserversorgung, Grundwasser- oder Quellenmonitoring durch hydrogeologisches Fachbüro mit Messungen vor und nach Bohrarbeiten, Dokumentation
Quell- und Grundwasserfassungen (ohne Grundwasserschutzzonen) Abklärung von Status und Besitzverhältnissen, gegebenenfalls vorsorgliche Beweisaufnahme durch hydrogeologische Fachperson

Die Standardauflagen basieren weitgehend auf der bisherigen Praxis. Die zusätzlichen Auflagen für die Eignungszonen sind zum Gewässerschutz eine Verfeinerung der bisherigen Praxis. Die fachkundige Aufnahme des Bohrguts bei Erdwärmesondenbohrungen in Tiefen über 200 m gilt nicht mehr allgemein. Weitere Informationen zur Bewilligungspraxis finden Sie auf unserer Website unter Bewilligungsverfahren.

Infoblatt für Planungsbüros: Abstände einmessen und Koordinaten ermitteln

Zur korrekten Ermittlung der Koordinaten der Erdwärmesonden für das Bewilligungsgesuch steht den Planern neu das Infoblatt Koordinaten ermitteln und Abstände messen im ThurGIS [pdf, 752 KB] zur Verfügung. 

Projektänderungen zu Erdwärmesondenstandort oder Bohrtiefe

Wie schon Praxis in der Vergangenheit ist bei Projektänderungen zu Erdwärmesonden bezüglich Standort oder Bohrtiefe das Amt für Umwelt zu konsultieren. Bei Standortänderungen ist ein aktualisierter Situationsplan beizulegen mit den vermassten Sondenstandorten. Das Amt für Umwelt prüft die Projektänderung aus Sicht des Gewässerschutzes und anderen Umweltaspekten und teilt die Entscheidung schriftlich per E-Mail mit. Vorbehalten bleibt die Zustimmung der Standortgemeinde.

Die E-Mailadresse bohrungen.auwNULL@tg.ch wurde neu eingerichtet für allgemeine Anfragen, Bohranmeldungen und -protokolle, hydrogeologische Berichte und Bohrprofile. Die Fachexperten für Geothermie können weiterhin auch direkt kontaktiert werden.