Bewilligungsverfahren
Gesuche für Bohrungen und Sondierungen, die keine Baubewilligung benötigen, sind direkt ans Amt für Umwelt zu richten. Das Amt für Umwelt prüft, holt erforderliche Stellungnahmen von anderen kantonalen Fachstellen (z. B. Forstamt, Amt für Archäologie) ein, genehmigt und expediert die Bohr- bzw. Sondierbewilligung an den/die Bewilligungsnehmer/in bzw. die Bauherrschaft, an die Standortgemeinde und an die weiteren Betroffenen.
- Das "Gesuch für Bohrungen und Sondierungen [pdf, 128 KB]" ist ausgefüllt und unterzeichnet dem Amt für Umwelt einzureichen.
- Das Einholen des Einverständnisses der vom Vorhaben betroffenen Grundeigentümer ist Aufgabe der Bauherrschaft.
- Der Arbeitsbeginn ist der Bauverwaltung der Standortgemeinde und dem Amt für Umwelt zu melden.
- Es ist eine Dokumentation der Bohr- und Sondierarbeiten zu erstellen und dem Amt für Umwelt abzugeben.
Downloads Geologische Sondierungen