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Bewilligungsverfahren

Gesuche für Bohrungen und Sondierungen, die keine Baubewilligung benötigen, sind direkt ans Amt für Umwelt zu richten. Das Amt für Umwelt prüft, holt erforderliche Stellungnahmen von anderen kantonalen Fachstellen (z. B. Forstamt, Amt für Archäologie) ein, genehmigt und expediert die Bohr- bzw. Sondierbewilligung an den/die Bewilligungsnehmer/in bzw. die Bauherrschaft, an die Standortgemeinde und an die weiteren Betroffenen.

Downloads Geologische Sondierungen

Kontakt

Dr. Dorothea Stumm

Erdwärmesonden, Sondierungen, Fachstelle Geothermie

Tel. 058 345 51 84
E-Mail