Holzfeuerungen bis 70kW: Emissionskontrolle startet im Herbst 2022
Holzfeuerungen bis 70kW FWL sind seit Juni 2018 abnahme- wie auch alle vier Jahre messpflichtig. Der Vollzug war anfänglich schwierig bis unmöglich: Die dafür notwendigen Messgeräte waren nicht METAS-zertifiziert und die Ausbildung für die Durchführung der Abnahme- und Kontrollmessung wurde von den Feuerungskontrolleurinnen und Feuerungskontrolleuren noch nicht absolviert, da die vollständige Ausbildung erst kurz vorher durch den Verband Kaminfeger Schweiz angeboten wurde.
In der Zwischenzeit sind wir mehrere Schritte weiter: Die meisten Fachstellenleiter und Fachstellenleiterinnen der Thurgauer Gemeinden haben die Kurse erfolgreich absolviert. Für die Abnahmemessung der Anlagen hat der Kanton ein nun METAS-zertifiziertes Messgerät angeschafft. Dieses kann ab Oktober 2022 beim Verband Ostschweizer Feuerungskontrolleure von allen ausgebildeten Fachpersonen gemietet werden.
Wir bitten alle Gemeinden in den kommenden zwei Monaten mit der Leitung ihrer Fachstelle Feuerungskontrolle abzuklären wie die Emissionsmessungen ab Herbst 2022 auf ihrem Gemeindegebiet durchgeführt werden können (Ausbildung abgeschlossen? Messgerät angeschafft? Durchführung der Messung durch Dritte? Deckt der aktuelle Vertrag Messung Holzheizungen ab?).
Hier finden Sie die Word-Vorlagen für Musterverträge inklusive Messung
- Mustervereinbarung Fachstelle Feuerungskontrolle Modell 1 (teilliberalisiert) [docx, 96 KB]
- Mustervereinbarung Fachstelle Feuerungskontrolle Modell 2 (liberalisiert) [docx, 99 KB]
- Mustervereinbarung Service und Messunternehmen [docx, 96 KB]
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt
Dr. Aurelia Nyfeler-Brunner
Datenzentrale OSTLUFT, Immissionen, Luftreinhaltung in der Landwirtschaft, Klima