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Abbaubewilligungen

In den Vorranggebieten wurden durch die interessierten Unternehmer unter Beteiligung der Gemeinden und kantonalen Fachstellen Abbauplanungen durchgeführt. Sie dienen als Grundlage für die Ausscheidung von Nutzungszonen, welche für Abbauvorhaben ab 20'000 m3 Material und einer Zeitdauer von mehr als zwei Jahren erforderlich ist. Erst aufgrund dieser Nutzungszone kann eine Bewilligung eingeholt werden. Für kleinere Vorhaben sowie landwirtschaftlich bedingte Terrainveränderungen ist das Baubewilligungsverfahren massgebend.

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Kontakt

Reto Baumann

Deponien, Rohstoffabbau, Bodenschutz

Tel. 058 345 51 90
E-Mail
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