Einleitbewilligung
Die Abwasserzusammensetzung von Industrie- und Gewerbebetrieben kann das Reinigungsvermögen von Kläranlagen und die Klärschlammzusammensetzung stark beeinflussen. Für die Einleitung von Industrie- und Gewerbeabwasser in die Kanalisation ist deshalb eine Einleitbewilligung des Amts für Umwelt notwendig.
Inhaber von Betrieben, die Industrieabwasser in die öffentliche Kanalisation einleiten, müssen Erzeugnisse, die zu Störungen auf der kommunalen Kläranlage oder im Kanalisationsnetz führen könnten, unverzüglich bei den zuständigen Stellen (zuständige ARA und AfU) melden. Besonders Betriebe mit starken saisonalen Schwankungen, wie z. B. Mostereibetriebe, können die Reinigungsleistung stark beeinträchtigen.
Kontakt
Silvia Högger
Gefahrgut, Störfallvorsorge, Industrie und Gewerbe, Stv. Leiterin Abwasser und Anlagensicherheit