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Klärschlammqualität erhalten

Für die Klärschlammqualität bezüglich Schwermetalle sind vor allem Betriebe der Oberflächenbehandlungsbranche wie Galvanikbetriebe von Bedeutung. Oberflächenbehandlungsbetriebe müssen, um die gesetzlichen Abwasseranforderungen erfüllen zu können, eine eigene Abwasservorbehandlung betreiben. Bei dieser Vorbehandlung werden die unerwünschten Schwermetalle wie z. B. Nickel, Chrom und Zink aus dem Abwasser ausgefällt. Der anfallende Schlamm muss als Sonderabfall entsorgt werden.

Dank der konsequenten Abwasserüberwachung können die Schwermetall-Richtwerte im Klärschlamm der ARA im Kanton Thurgau Anlagen gut eingehalten werden.

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Kontakt

Otmar Fäh

ARA, ARA-Überwachung, Industrie und Gewerbe

Tel. 058 345 51 68
E-Mail