Kontrolle und Eigenverantwortung
Die abwasserrelevanten Betriebe werden periodisch durch das Amt für Umwelt kontrolliert. Zusätzlich führen Betriebe eine Abwasser-Eigenkontrolle durch.
Dies ist in folgenden Branchen der Fall:
- Garagen und verwandte Betriebe
- Betriebe mit Metalloberflächenbehandlung (z. B. Galvaniken)
- grosse Nahrungsmittelbetriebe
- chemische/pharmazeutische Betriebe
Im Rahmen dieser Eigenkontrolle werden die Abwasserkonzentrationen von verschiedenen Stoffen wie z. B. Schwermetallen bestimmt.
Zusammenarbeit mit Branchenverbänden
Mit dem Thurgauer Malerunternehmer-Verband sowie mit dem Verein Textilreiniger Schweiz wurden für die Branchenkontrollen Vereinbarungen abgeschlossen. Die Kontrollen umfassen die Bereiche des Gewässerschutzes, der Luftreinhalteverordnung sowie der Sonderabfallentsorgung. Die Führung des Betriebskatasters, Stichprobenkontrollen, schwierige Fälle und das Verfügen von Sanierungen bleiben jedoch immer noch beim Amt für Umwelt, d. h. mit Hilfe von Branchenvereinbarungen kann nur ein Teil des Vollzugs an die Partner delegiert werden.
Das Zusammenspiel zwischen Eigenverantwortung und staatlicher Aufsicht gewährleistet einen optimalen Gewässerschutz. Bei der Einführung von Branchenvereinbarungen ist darauf zu achten, dass die Umsetzung der Vereinbarung für die betroffene Branche nicht zu einer zusätzlichen Bürokratie führt.
Kontakt
Silvia Högger
Gefahrgut, Störfallvorsorge, Industrie und Gewerbe, Stv. Leiterin Abwasser und Anlagensicherheit