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Bewilligungsverfahren

Das Bewilligungsverfahren für die Nutzung der Tiefen Geothermie im Kanton Thurgau ist im Gesetz über die Nutzung des Untergrundes (RB 723.1; UNG) sowie der dazugehörigen Verordnung des Regierungsrates (RB 723.11; UNV) geregelt. 
Betreffend Tiefe Geothermie bedürfen folgende Nutzungen einer Bewilligung oder Konzession.

Einer Bewilligung durch das Departement für Bau und Umwelt bedürfen:

Einer Konzession, erteilt durch den Regierungsrat bedürfen:

Die für die Bewilligung oder Konzession einzureichenden Dokumente sind in §4 Abs. 2 geregelt UNG aufgeführt. Sie sind mindestens im Doppel beim Departement für Bau und Umwelt einzureichen. 

Die Erstellung des Bohrplatzes und -kellers bedarf einer kommunalen Baubewilligung und ist nicht Teil der im UNG geregelten Verfahren. Es empfiehlt sich, die dafür notwendige Baueingabe rechtzeitig zu machen.

Das Amt für Umwelt ist für den Vollzug des UNG zuständig, soweit keine abweichenden Vorschriften festgelegt sind. 

Kontaktieren Sie die zuständige Fachstelle bei Geothermieprojekten rechtzeitig um das Verfahren zu koordinieren. Die einzureichenden Unterlagen sind im UNG definiert.

Downloads Wärme aus der Umwelt

Kontakt

Dr. Lawrence Och

Hydrogeologie, Schutzzonen, Fachstelle Geothermie, Trinkwasser, Stv. Leiter Gewässerqualität und -nutzung

Tel. 058 345 52 23
E-Mail
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