Entsorgen
Zur richtigen Bekämpfung Invasiver Neophyten gehört auch die korrekte Entsorgung des Pflanzenmaterials. Grundsätzlich sollten alle fortpflanzungsfähigen Pflanzenteile im Kehricht entsorgt werden. Nur so wird sichergestellt, dass invasive Neophyten durch falsche Entsorgung nicht weiter verschleppt werden.
Ab 25. April 2024 können Neopyhten in den Verbandsgemeinden der KVA Thurgau und des ZAB mit dem Neopyhtensack gratis entsorgt werden.
Achten Sie darauf, dass möglichst keine Pflanzenteile liegengelassen werden oder verloren gehen. Insbesondere beim Verlad und Transport des Grünguts bzw. des biologisch belasteten Bodenmaterials ist darauf zu achten, dass nichts verloren geht.Vermeiden Sie Zwischenlagerungen von Pflanzen- und Bodenmaterial.
Bei Baustellen empfiehlt es sich, bereits vor Beginn der Arbeiten mit der Bekämpfung invasiver Neophyten zu beginnen. Mit invasiven Neophyten belastetes Erdmaterial ist bei der Baueingabe mittels der Deklaration für Erdarbeiten [pdf, 190.76 KB] korrekt anzugeben. Der korrekte Entsorgungsweg ist vor Baubeginn festzulegen.
Entsorgungsmöglichkeiten sind folgende:
- Kleine Mengen: im Neophytensack entsorgen
- Bei grossen Mengen oder wo neben Grüngut auch Aushubmaterial anfällt, ist der Abfall entsprechend zu trennen (Grüngut vom Aushub) und der korrekte Entsorgungsweg festzulegen.
Der Cercle Exotique (früher AGIN) hat eine Empfehlung zum Umgang mit abgetragenem biologisch belastetem Aushub sowie eine Empfehlung zum Kompostieren, Vergären und Verbrennen invasiver Neophyten erarbeitet.
Weitere Informationen
- Merkblatt zum Umgang mit biologischen Belastungen in Bauverfahren (Kurzfassung) [pdf, 1.4 MB]
- Merkblatt zu gebietsfremden Problempflanzen (invasive Neophyten) bei Bauvorhaben [pdf, 1.5 MB]
- Merkblatt zum Umgang mit biologisch belastetem Boden und Aushub [pdf, 3.9 MB]