Vorbeugen
Prävention – was kann ich tun?
Ein vollständiges Ausrotten aller invasiver Neophyten ist längst nicht mehr möglich. Trotzdem können durch gezielte Bekämpfungsmassnahmen sowie der Sensibilisierung der Bevölkerung das Etablieren und die Weiterverbreitung invasiver Neophyten vermindert werden.
Jede/r Einzelne kann dazu beitragen, die Verbreitung von Problempflanzen einzudämmen. Grundsätzlich sollen folgende Massnahmen durchgeführt werden:
- Pflanzen Sie keine invasiven Neophyten an! Fragen Sie Ihren Gärtner nach einheimischen Ersatzpflanzen. Diese sind meist genauso schön und erfüllen ihre Aufgabe als Nahrung für Insekten weit besser. Im Flyer Exotische Problempflanzen [pdf, 11.8 MB] finden Sie unter anderem mögliche Alternativpflanzen.
- Entfernen Sie vorhandene Neophyten rechtzeitig und entsorgen Sie diese fachgerecht:
1. Problempflanzen nicht absamen lassen. Blütenstände vor der Samenreife abschneiden.
2. Kein Pflanzenmaterial aus dem Garten in der freien Natur deponieren (auch nicht im Wald).
3. Wurzeln und Samenstände von invasiven Neophyten im Kehricht entsorgen, nicht kompostieren. - Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde, Ihrem Gärtner oder beim Kanton nach, wenn Sie einen seltsamen oder unbekannten Pflanzenbestand entdecken.
Informationen zum Verkauf
Die Freisetzungsverordnung (FrSV) verbietet den Umgang und damit auch den Handel von im Anhang 2 aufgeführten Arten. Andere problematische Pflanzen, wie diejenigen auf der Liste der invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz von Info Flora, sind von diesem Verbot ausgenommen.
Wer gebietsfremde Pflanzen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie sich in der Natur unkontrolliert verbreiten und Schäden anrichten können (Liste der invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz), in Verkehr bringt, muss gemäss Umweltschutzgesetz (USG, SR 814.01, Art. 29e) und Freisetzungsverordnung (FrSV, SR 814.911, Art. 5) die Abnehmer darüber informieren.
Weitere Informationen
- Cercle Exotique Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämterder Schweiz (KVU)