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Vorbeugen

Prävention – was kann ich tun?

Ein vollständiges Ausrotten aller invasiver Neophyten ist längst nicht mehr möglich. Trotzdem können durch gezielte Bekämpfungsmassnahmen sowie der Sensibilisierung der Bevölkerung das Etablieren und die Weiterverbreitung invasiver Neophyten vermindert werden.

Jede/r Einzelne kann dazu beitragen, die Verbreitung von Problempflanzen einzudämmen. Grundsätzlich sollen folgende Massnahmen durchgeführt werden:

Informationen zum Verkauf

Die Freisetzungsverordnung (FrSV) verbietet den Umgang und damit auch den Handel von im Anhang 2 aufgeführten Arten. Andere problematische Pflanzen, wie diejenigen auf der  Liste der invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz von Info Flora, sind von diesem Verbot ausgenommen.

Wer gebietsfremde Pflanzen, bei denen davon auszugehen ist, dass sie sich in der Natur unkontrolliert verbreiten und Schäden anrichten können (Liste der invasiven und potenziell invasiven Neophyten der Schweiz), in Verkehr bringt, muss gemäss Umweltschutzgesetz (USG, SR 814.01, Art. 29e) und Freisetzungsverordnung (FrSV, SR 814.911, Art. 5) die Abnehmer darüber informieren.

Weitere Informationen

Kontakt

Natalie Messner

Fachstelle Biosicherheit

Tel. 058 345 51 67
E-Mail
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