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Bauen auf belasteten Standorten

Für Eingriffe in belastete Standorte wird zusätzlich zur Baubewilligung eine Eingriffsbewilligung des Amts für Umwelt benötigt. Diese wird durch die kantonale Stelle in der Regel im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bearbeitet.

Im Hinblick auf einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens sowie des Bauablaufs ist es wichtig, dass die Altlastenabklärungen rechtzeitig erfolgen. Dafür ist es zweckmässig, wenn die entsprechenden Unterlagen schon vorgängig oder spätestens mit dem Baugesuch eingereicht werden.

Baugesuche auf belasteten Standorten werden vom Amt für Umwelt nach Art. 3 der Altlasten-Verordnung und § 16 des Abfallgesetzes beurteilt.

Wenn Sie nicht wissen, ob ihr Grundstück im KbS eingetragen ist, können Sie sich im ThurGIS oder im Thema ÖREB informieren.

Weitere Informationen zum Bauen auf belasteten Standorten finden Sie im Merkblatt Bauen auf belasteten Standorten [pdf, 517 KB] des Amtes für Umwelt sowie in der Vollzugshilfe des BAFU Bauvorhaben und belastete Standorte.

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