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Schiessanlagen

Die meisten Schiessanlagen sind belastete Standorte und als solche im Kataster der belasteten Standorte erfasst. Bei einem Grossteil der Anlagen besteht ein Sanierungsbedarf. Ein Sanierungsbedarf besteht unabhängig davon, ob die Anlage in Betrieb ist oder stillgelegt wurde. Sanierungsbedürftige Standorte müssen saniert werden.

Das Amt für Umwelt hat dafür bereits 2016 folgende Fristen festgelegt:

Für die Sanierung von Schiessanlagen können Bundesbeiträge aus dem VASA-Fonds in Höhe von 8'000 Franken pro Scheibe (300 m-Anlage), respektive 40% der abgeltungsberechtigten Kosten (alle anderen Anlagen), beantragt werden.

Die Beiträge sind an die Voraussetzungen geknüpft, dass nach dem 31.12.2020 keine Geschosse mehr ins Erdreich gelangen, d. h. die Anlage muss bis dahin entweder mit einem emis-sionsfreien Kugelfangsystem ausgestattet oder stillgelegt sein.

Weiterführende Themen

Weitere Informationen

Kontakt

Thomas Back

Belastete Standorte, Altlasten, Stv. Leiter Abfall und Boden

Tel. 058 345 51 91
E-Mail

Dr. Regula Bader

Belastete Standorte, Altlasten

Tel. 058 345 51 93
E-Mail

Sarah Brunner

Belastete Standorte, Altlasten

Tel. 058 345 52 53
E-Mail

Dr. Samuel Villiger

Belastete Standorte, Altlasten

Tel. 058 345 51 94
E-Mail