Schiessanlagen
Die meisten Schiessanlagen sind belastete Standorte und als solche im Kataster der belasteten Standorte erfasst. Bei einem Grossteil der Anlagen besteht ein Sanierungsbedarf. Ein Sanierungsbedarf besteht unabhängig davon, ob die Anlage in Betrieb ist oder stillgelegt wurde. Sanierungsbedürftige Standorte müssen saniert werden.
Das Amt für Umwelt hat dafür bereits 2016 folgende Fristen festgelegt:
- Frist bis Ende 2020 für die Einreichung eines Sanierungsprojektes.
- Frist bis Ende 2020 für die Umrüstung auf künstliche, emissionsfreie Kugelfangsysteme (KKF) derjenigen Schiessanlagen, die weiterhin in Betrieb bleiben (auch nicht sanierungsbedürftige).
- Frist bis Ende 2025 für die Durchführung der Sanierung.
Für die Sanierung von Schiessanlagen können Bundesbeiträge aus dem VASA-Fonds in Höhe von 8'000 Franken pro Scheibe (300 m-Anlage), respektive 40% der abgeltungsberechtigten Kosten (alle anderen Anlagen), beantragt werden.
Die Beiträge sind an die Voraussetzungen geknüpft, dass nach dem 31.12.2020 keine Geschosse mehr ins Erdreich gelangen, d. h. die Anlage muss bis dahin entweder mit einem emis-sionsfreien Kugelfangsystem ausgestattet oder stillgelegt sein.