Kataster der belasteten Standorte
Im gemäss Umweltschutzgesetz (Art. 32.c Abs. 2) geforderten Kataster der belasteten Standorte (KbS) sind Standorte erfasst, bei denen Belastungen im Untergrund festgestellt wurden oder mit grosser Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind. Der öffentliche Kataster der belasteten Standorte (KbS) ist im ThurGIS oder im Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen im Thema ÖREB abrufbar. Darin aufgeführt sind 1840 Standorte (Stand: 31.12.2020).
Der KbS informiert über die Umweltbelastungen, ermöglicht eine gute Planung bei baulichen Eingriffen (Verhinderung von „Bauherrenaltlasten“) und kann dadurch zusätzliche Umweltbelastungen verhindern. Er dient der Erkennung akuter Umweltgefährdungen, indem er sanierungs- und überwachungsbedürftige Standorte bezeichnet. Dank des KbS kann belasteter Aushub fachgerecht behandelt oder entsorgt werden, und Neubelastungen können verhindert werden.
Der KbS ist ein dynamisches Instrument, welches laufend angepasst und aktualisiert wird. Grundstücke im KbS sind im Grundbuch angemerkt (§ 15 Abfallgesetz). Eingriffe in solche Grundstücke oder deren Aufteilung sowie die Veräusserung von Grundstücken, die im KbS eingetragen sind, bedürfen gemäss Art. 32dbis Umweltschutzgesetz (Aufteilung, Veräusserung) und § 16 Abfallgesetz (Eingriffe und Aufteilungen) einer Bewilligung des Kantons.
Da der KbS des Kantons Thurgau direkt im ThurGIS einsehbar ist, werden schriftliche, gebührenpflichtige Auskünfte nur noch in Ausnahmefällen und auf ausdrücklichen Wunsch erteilt.