Umsetzungshilfen
Löschwasser-Rückhalt
Ein Betrieb muss Massnahmen zum Rückhalt von Löschwasser treffen, wenn er Stoffe lagert, die bei einem Brandfall ins Löschwasser gelangen und dieses stark kontaminieren können. Die Grundlagen und möglichen Massnahmen können dem Leitfaden Löschwasser-Rückhaltung [pdf, 2.3 MB] entnommen werden. Das Einlegeblatt [pdf, 52 KB] enthält die für den Thurgau spezifischen Hinweise.
Absicherung Güterumschlagplatz
Werden in einem Betrieb Güter umgeschlagen, von denen mittelbar oder unmittelbar eine Gefahr für ober- oder unterirdische Gewässer ausgehen, sind Schutzmassnahmen notwendig. Der Leitfaden Absicherung und Entwässerung von Güterumschlagplätzen [pdf, 3.7 MB] beschreibt mögliche Massnahmen und hält die Kriterien fest, wie ein Umschlagplatz abgesichert werden muss. Auch hierzu gibt es ein Einlegeblatt [pdf, 49 KB]für den Kanton Thurgau.
Lagerung gefährlicher Stoffe
Wer Lageranlagen für gefährliche Stoffe betreibt, ist dafür verantwortlich, dass die Zusammenlagerung der gefährlichen Stoffe vorschriftsgemäss erfolgt und regelmässig überprüft wird. Auskunft über die richtige Lagerung gibt der Leitfaden Lagerung gefährlicher Stoffe [pdf, 3.6 MB], herausgegeben von allen Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein. Im kantonsspezifischen Beiblatt [pdf, 64 KB] finden Sie die Zuständigkeiten im Kanton Thurgau.
Kontakt
Silvia Högger
Gefahrgut, Störfallvorsorge, Industrie und Gewerbe, Stv. Leiterin Abwasser und Anlagensicherheit