Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Bootsstationierung

Hafen- und Steganlagen, Bojenfelder und Einzelliegeplätze bedürfen einer Konzession gemäss Wassernutzungsgesetz.

Wasserliegeplätze

Im Kanton Thurgau gibt es knapp 5'300 bewilligte Wasserliegeplätze, davon etwa 220 am Rhein (Zahlen 2015). Die meisten werden von den Seegemeinden bewirtschaftet und verwaltet. Daneben gibt es wenige private Betreiber von Liegeplatzanlagen zur Eigennutzung. Liegeplatzanlagen, die gewerblichen Zwecken dienen, wie Werften, werden direkt durch das Amt für Umwelt verwaltet.

Auskünfte über die Erhältlichkeit eines Wasserliegeplatzes erteilen die Gemeinden.   

Trockenliegeplätze

Für Trockenliegeplätze besteht keine Bewilligungspflicht. Wird das Boot eingewassert, darf es nicht länger als 24 h ohne Bewilligung der zuständigen Behörde am selben Ort am Wasser festgemacht werden. Boote dürfen die Schifffahrt nicht behindern (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung).

Weitere Informationen

Kontakt

Heinz Ehmann

Leiter Gewässerqualität und -nutzung, Stv. Amtschef, Stv. Leiter Dienste

Tel. 058 345 52 07
E-Mail