Bootsstationierung
Hafen- und Steganlagen, Bojenfelder und Einzelliegeplätze bedürfen einer Konzession gemäss Wassernutzungsgesetz.
Wasserliegeplätze
Im Kanton Thurgau gibt es knapp 5'300 bewilligte Wasserliegeplätze, davon etwa 220 am Rhein (Zahlen 2015). Die meisten werden von den Seegemeinden bewirtschaftet und verwaltet. Daneben gibt es wenige private Betreiber von Liegeplatzanlagen zur Eigennutzung. Liegeplatzanlagen, die gewerblichen Zwecken dienen, wie Werften, werden direkt durch das Amt für Umwelt verwaltet.
Auskünfte über die Erhältlichkeit eines Wasserliegeplatzes erteilen die Gemeinden.
Trockenliegeplätze
Für Trockenliegeplätze besteht keine Bewilligungspflicht. Wird das Boot eingewassert, darf es nicht länger als 24 h ohne Bewilligung der zuständigen Behörde am selben Ort am Wasser festgemacht werden. Boote dürfen die Schifffahrt nicht behindern (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung).
Weitere Informationen
- Hinweise Konzessionierungsgesuch [pdf, 117 KB]
- Bedingungen für kommunale Stationierungsbereiche von Wasserfahrzeugen [pdf, 126 KB]
- Downloads Wassernutzung und -verbrauch
- Umweltschutz in der privaten Boots- und Schifffahrt [pdf, 3.8 MB]
Kontakt
Heinz Ehmann
Leiter Gewässerqualität und -nutzung, Stv. Amtschef, Stv. Leiter Dienste