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Informationen für Bauherrinnen und Bauherrn

In der Abfallverordnung (VVEA) werden Anforderungen an den Umgang mit Bauabfällen definiert, insbesondere:

Entsorgungskonzept, Schadstoffabklärung und Rückbaubewilligung

1. Bei Bauvorhaben sind mit dem Baugesuch folgende Dokumente einzureichen:

  • Entsorgungskonzept: Ein Entsorgungskonzept wird benötigt bei Wohn- und Dienstleistungsbauten, wenn mehr als 200 m3 Bauabfälle anfallen (z. B. Einfamilienhaus und grösser), sowie bei allen Industrie-, Gewerbebauten und Infrastrukturanlagen, unabhängig von Bauabfallmenge und Baujahr.
  • Schadstoffermittlung: Eine Schadstoffabklärung muss durchgeführt werden, wenn umwelt- und gesundheitsgefährdende Abfälle zu erwarten sind, z. B. Abfälle, die Asbest, PCB, PAK oder Blei enthalten. Schadstoffe sind zu erwarten, wenn das abzubrechende Gebäude vor 1990 erbaut wurde, bei Industrie- und Gewerbebauten oder wenn ein Eintrag im Kataster der belasteten Standorte besteht. Die Schadstoffabklärung wird durch ein Fachbüro erstellt und ist in der Regel ein Bestandteil des Entsorgungskonzepts.

2. Nach erfolgter Baubewilligung (bzw. Rückbaubewilligung) durch die Gemeinde wird für Rückbauten eine Entsorgungsdeklaration benötigt:

  • Entsorgungsdeklaration für Rückbauten: Die Entsorgungsdeklaration wird in der Regel 48 Stunden vor Baubeginn anlässlich eines Augenscheins auf der Baustelle durch den kantonalen Abfallinspektor zusammen mit dem Rückbauunternehmen erstellt.

3. Spätestens 8 bis 12 Monate nach Abschluss der Bauarbeiten muss nachgewiesen werden, dass die angefallenen Abfälle entsprechend den Vorgaben der Behörde entsorgt wurden:

  • Entsorgungsnachweis: Der Entsorgungsnachweis (z. B. Kopien der Lieferscheine, Sonderabfall-Begleitscheine) wird basierend auf der Entsorgungsdeklaration durch das Amt für Umwelt im Rahmen von Stichproben überprüft.

Dokumente

Polludoc.ch ist eine Dokumentation zur "Good Practice" bei Ermittlung, Entfernung und Entsorgung von Bauschadstoffen, zusammengestellt von der Vereinigung Asbestberater Schweiz (VABS) und vom Fachverband Gebäudeschadstoffe Schweiz (FAGES). Ziel der Dokumentation ist es, den Stand der Technik zu dokumentieren und eine Leitlinie für die Arbeit der Spezialisten zur Verfügung zu stellen.

Deklaration von Erdarbeiten

Das Formular "Deklaration Erdarbeiten [pdf, 239 KB]" ist jedem Baugesuch beizulegen, bei dem Aushub oder Bo-denaushub anfällt, auch wenn dieser vor Ort verbleibt.

Umweltschutz auf Baustellen

Konzept Einsatz Recyclingmaterial im Hoch- und Tiefbau

Beim geordneten Rückbau sollen die anfallenden Materialien von Beginn an getrennt und anschliessend nach dem Stand der Technik wiederverwertet werden. Dazu erarbeitet das Amt für Umwelt in Zusammenarbeit mit der Branche sowie Vertretern der Gemeinden und kantonalen Fachstellen ein Recyclingkonzept. Ziel ist, die wertvollen Kiesreserven zu schonen und der Verknappung des Deponieraums entgegen zu wirken.

Kontakt

Rolf Kreis

Abfallinspektorat, Rückbauten & Sanierungen, illegale Abfallentsorgung

Tel. 058 345 51 99
E-Mail

Christoph Peter

Kompost, Bauabfälle

Tel. 058 345 51 98
E-Mail