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Informationen für Gemeinden

Verantwortlichkeiten der Gemeinden

Gemäss dem kantonalen Abfallgesetz sind die Gemeinden verantwortlich für:

  • die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen sowie den Bau und den Betrieb der dazu erforderlichen Abfallanlagen;
  • die Bewirtschaftung von Abfällen aus dem Unterhalt der von ihnen unterhaltenen Strassen und Wege sowie aus ihren Abwasserreinigungsanlagen;
  • die Sammlung und Zwischenlagerung von Sonderabfällen in kleinen Mengen aus Haushalt und Gewerbe;
  • die Bewirtschaftung von Abfällen, deren Inhaber oder Inhaberin nicht ermittelt werden kann oder die Pflicht nach § 5 nicht erfüllt. Für die Kosten der Bewirtschaftung bleibt der Rückgriff auf die Pflichtigen vorbehalten.

Weitere Informationen

Abfallreglement

Die Gemeinden erlassen ein Reglement über die Abfallbewirtschaftung, welches der Genehmigung durch das zuständige Departement des Regierungsrates bedarf.

Der Verband Thurgauer Gemeinden (VTG) hat zusammen mit dem Amt für Umwelt ein Muster-Abfallreglement erarbeitet.

Gemeindesammelstellen

Gemäss § 13 der kantonalen Abfallverordnung sorgen Gemeinden für die separate Sammlung und Bewirtschaftung der Siedlungsabfälle.

Für Gemeindesammelstellen gilt:

  • Sie benötigen keine abfallrechtliche Bewilligung des Kantons, wenn nebst nicht-kontrollpflichtigen Abfällen (nk) ausschliesslich Motorenöl (S), Speiseöl (ak), Leuchtstoffröhren (S) oder Batterien (S) (mit Ausnahme von Bleiakkumulatoren) oder andere kontrollpflichtige Abfälle (ak) entgegengenommen werden.
  • Sie benötigen eine abfallrechtliche Bewilligung, wenn sie zusätzlich weitere Sonderabfälle wie zum Beispiel Bleiakkumulatoren, Chemikalien, Druckflaschen entgegennehmen möchten. Weitere Informationen zur abfallrechtlichen Bewilligung siehe Kapitel "Informationen für Abfallanlagen"

In der Regel sollen Gemeindesammelstellen keine weiteren Sonderabfälle entgegennehmen, da mit den vier RAZ und diverser privater Entsorgungsunternehmen bereits eine gute Infrastruktur für die Bevölkerung für die Entsorgung von Sonderabfällen besteht. Gewisse Sonderabfälle nimmt auch der Detailhandel zurück.

Kontakt

Patrick Walser

Sonderabfälle, Abfälle

Tel. 058 345 51 97
E-Mail