Informationen für Abfallanlagen
Abfallanlagen sind nach dem kantonalen Abfallgesetz (AbfallG) Anlagen, in denen Abfälle sortiert, abge-lagert, zwischengelagert oder behandelt werden. Sie bedürfen, mit wenigen Ausnahmen, einer Bewilligung des Kantons. Abfallrechtliche Bewilligungen sind befristet. Bei einer Erneuerung muss geprüft werden, ob die Abfallanlage noch dem Stand der Technik entspricht.
Abfallverzeichnis: Abfallcodes und Entsorgungsverfahren
- Die abfallrechtlichen Bewilligungen basieren auf den Abfallcodes und Entsorgungsverfahren der Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen (LVA)
- Hinweise für die Zuordnung der Entsorgungsverfahren
Abfallrechtliche Bewilligung
Errichtungs-, Betriebs- und Empfängerbewilligungen werden im Kanton Thurgau in der Regel kombiniert als „Abfallrechtliche Bewilligung“ im Rahmen eines Baugesuchs erteilt. Die Errichtungsbewilligung wird einmalig zusammen mit der Baubewilligung der Gemeinde erteilt. Die Betriebs- und Empfängerbewilligungen sind befristet und müssen in der Regel alle fünf Jahre erneuert werden.
Gesuch um eine Errichtungs-, Betriebs- und Empfängerbewilligung mit dem Baugesuch
Das Gesuch um Erteilung einer Bewilligung ist mit dem Baugesuch oder dem Umnutzungsgesuch bei der zuständigen Gemeindebehörde einzureichen. Die "abfallrechtliche Bewilligung" wird vom Amt für Umwelt erteilt. Die Baugesuchsunterlagen müssen folgende Informationen enthalten:
- Formular "Antrag für eine abfallrechtliche Bewilligung [pdf, 150 KB]"
- Verfahrensbeschrieb unter Darlegung der Stoff- und Energieflüsse
- Beschreibung der Abfallanlage, Verfahrensbeschrieb
- Für Deponien: Technischer Bericht zum Bau- und Auflageprojekt (Baubeschrieb), Betriebskonzept, Monitoring, mitgeltende Untersuchungsberichte, Bodenschutzkonzept
- Angaben zu den Auswirkungen auf die Umwelt
- Abfallcodes
- Entsorgungsverfahren
- Voraussichtliche Annahmemengen pro Jahr
- Ungefähre Lagermengen pro Abfall-Klassierung
- Betriebsreglement (Mustervorlage Betriebsreglement)
- Nachweis, dass der Betreiber über das erforderliche ausgebildete Personal verfügt
- Pläne:
- Grundriss- und Lagerplan
- Aktueller, kolorierter Entwässerungs-/Kanalisationsplan
- Für Deponien: Bau- und Gestaltungspläne (Situation, Profile/Schnitte, Details, Etappie-rung)
Weitere Informationen
- Information über Bewilligungen für neue Abfallanlagen gemäss kantonalem Abfallgesetz [pdf, 86 KB]
- Information über Bewilligungen für neue Abfallanlagen mit kontrollpflichtigen Abfällen [pdf, 94 KB]
Erneuerung der Bewilligung
Das Gesuch um Erneuerung einer Betriebsbewilligung ist mindestens drei Monate vor dem Ablauf der bestehenden Bewilligung mit dem Formular "Antrag für eine abfallrechtliche Bewilligung [pdf, 150 KB]" beim Amt für Umwelt einzureichen.
Weitere Informationen
- Information Bewilligungserneuerung für Abfallanlagen [pdf, 124 KB]
- Information Bewilligungsverlängerung für Abfallanlagen mit kontrollpflichtigen Abfällen [pdf, 127 KB]
Ergänzung der Empfängerbewilligung um zusätzliche Abfälle
UVP-pflichtige Anlagen
Zu jedem Gesuch um Erteilung einer Errichtungsbewilligung gehören gemäss Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Abfallbewirtschaftung (AbfallV) auch Angaben zu den Auswirkungen auf die Umwelt (Umweltbericht). Gemäss Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) ist für folgende Anlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen:
- Abfallanlagen für die Trennung oder mechanische Behandlung von mehr als 10'000 t Abfällen pro Jahr
- Abfallanlagen für die biologische Behandlung von mehr als 5'000 t Abfällen pro Jahr
- Vergärungsanlagen mit einer Behandlungskapazität von mehr als 5'000 t Substrat (Frischsub-stanz) pro Jahr
- Thermische oder chemische Behandlung von mehr als 1'000 t Abfällen pro Jahr
- Zwischenlagerung von mehr als 5'000 t Sonderabfällen
- Deponien der Typen A und B mit einem Deponievolumen von mehr als 500'000 m3
- Deponien der Typen C, D und E (volumenunabhängig)
Betrieb und Kontrolle der Abfallanlagen
Betrieb und Kontrolle der Abfallanlagen [pdf, 63 KB]
Weitere relevante Themen für den Betrieb einer Abfallanlage
- Export und Import von Abfällen: siehe BAFU "Grenzüberschreitender Verkehr mit Abfällen"
- Gefahrgutlagerung/-transporte, Gefahrgutbeauftragter: siehe Amt für Umwelt-Webseite "Gefahrgut"
- Wassergefährdende Stoffe: siehe Amt für Umwelt-Webseite "Wassergefährdende Stoffe"
- Störfallverordnung: siehe Amt für Umwelt-Webseite "Störfallvorsorge"
- Löschwasserrückhalt: siehe Leitfaden Löschwasser-Rückhaltung [pdf, 2.3 MB] und Einlegeblatt Thurgau [pdf, 52 KB]
- Brandschutz: siehe GVTG-Webseite "Brandschutz"
Sammlung von Siedlungsabfällen aus Haushalten
Siedlungsabfälle aus Haushalten und Betrieben mit weniger als 250 Vollzeitstellen unterstehen dem Ent-sorgungsmonopol der Zweckverbände. Siehe auch Finanzierung der Siedlungsabfallentsorgung.
Wenn sie Siedlungsabfälle, z. B. Wertstoffe wie Kunststoffe, Metalle, biogene Abfälle aus Haushalten sammeln und einer Verwertung zuführen möchten, benötigen sie eine Konzession des jeweiligen Zweckverbands. Wenden sie sich bitte an den zuständigen Zweckverband und setzen sie sich mit dem Amt für Umwelt (AfU) in Verbindung, da Abfallanlagen eine abfallrechtliche Bewilligung benötigen.