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Abfallplanung und Abfallbericht

Die Kantone werden in der Abfallverordnung (VVEA) aufgefordert, eine Abfallplanung zu erstellen und sie periodisch zu überprüfen. Insbesondere soll der Bedarf an Anlagen zur Kehrichtverbrennung und der Bedarf an Deponievolumen und Deponiestandorten beurteilt werden. Bei der Bedarfsplanung müssen die Kantone regional zusammenarbeiten. Die Planung muss auch Massnahmen des Kantons aufzeigen, die zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen getroffen werden.

Die Abfallplanung des Kantons Thurgau wird auf der Webseite des Amts für Umwelt veröffentlicht. Sie umfasst auch die jährlich aktualisierte Abfallstatistik. Die Deponieplanung wurde im März 2021 in einem separaten Bericht publiziert. Alle zwei Jahre wird die Abfallplanung überprüft. Die Zusammenfassung dieser Überprüfung wird im Abfallbericht als Broschüre veröffentlicht. Der Abfallbericht enthält auch die vorgeschlagenen Massnahmen, um die Ziele der Thurgauer Abfallbewirtschaftung zu erreichen.

Highlights 2022-2023

  • Neue Berichterstattungspflicht: Einführung neues BAFU-Portal eGOV und Meldung der nicht-kontrollpflichtigen Abfälle erstmals für Bilanzperiode 2021.
  • KNZ KVA Thurgau: Der Entwurf der überarbeiteten kantonalen Nutzungszone wurde öffentlich bekanntgemacht und ein Mitwirkungsbericht erstellt.
  • Littering: Ein Beratungsangebot für Gemeinden wurde konzipiert und in zwei Thurgauer Pilotgemeinden erfolgreich durchgeführt.
  • Baustoffrecycling-Konzept Thurgau: Die kantonalen Ämter haben mehrere Vorzeigeobjekte erstellt und die im Konzept vorgesehenen Veranstaltungen zum Wissenstransfer durchgeführt.

Aufgaben des Kantons

Die Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure im Abfallbereich leiten sich aus den Gesetzen und Verordnungen des Bundes ab. Siedlungsabfälle aus Haushalten und vergleichbare Abfälle aus kleinen und mittleren Unternehmen werden durch das Gemeinwesen entsorgt. Für die Entsorgung der übrigen Abfälle aus Gewerbe und Industrie sind die Abfallerzeuger verantwortlich. Mit dem kantonalen Abfallgesetz hat der Kanton Thurgau seine Aufgaben und jene der Gemeinden präzisiert. Das Amt für Umwelt ist für den Vollzug der Abfallgesetzgebung verantwortlich und hat u.a. folgende Aufgaben:

  • Erstellung und Nachführung der Abfallplanung
  • Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft
  • Sicherstellung der verursachergerechten Finanzierung
  • Harmonisierung und Koordination des Vollzugs
  • Bewilligung von Bau- und Planungsgesuchen für Abfallanlagen
  • Überwachung und Kontrollen
  • Information und Beratung von Gemeinden, Abfallanlagen und Unternehmen

Leitsätze der Thurgauer Abfallbewirtschaftung

Im Ressourcen Trialog haben sich die Akteure der Abfallwirtschaft Schweiz auf elf Leitsätze zur Entwicklung der Abfall- und Ressourcenwirtschaft bis 2030 geeinigt. Der Kanton Thurgau hat diesen Dialogprozess unterstützt und orientiert sich selbst an diesen Leitsätzen. Die Leitsätze umfassen sowohl ökonomische als auch soziale und ökologische Grundsätze. Es wird ein fairer Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmenden und ein hinsichtlich Kosten, Umweltnutzen und Kundenfreundlichkeit optimiertes Entsor-gungssystem angestrebt. Es ist auch künftig eine Kernaufgabe der Abfall- und Ressourcenwirtschaft des Kantons Thurgau, die Entstehung von Abfällen wenn möglich zu vermeiden, Abfälle zu verwerten und die Sekundärrohstoffe – nach Ausschleusung der Schadstoffe – in die Stoffkreisläufe zurückzuführen. Eine Priorisierung der Massnahmen in Bezug auf ihren ökologischen und ökonomischen Nutzen ist dazu unabdingbar. Schlussendlich tragen alle Akteure die Verantwortung für die Umweltauswirkungen von Produkten über den ganzen Lebenszyklus.

Die Leitsätze im Detail:

  • Wirtschaft und Gesellschaft handeln eigenverantwortlich und freiwillig.
  • Bei der Verwertung von Abfällen wird ein fairer Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern ange-strebt.
  • Die Entstehung von Abfällen wird wenn möglich vermieden.
  • Rohstoffe zirkulieren optimal in Kreisläufen.
  • Produzenten, Konsumenten und andere Akteure tragen die Verantwortung für die Umweltauswirkung von Produkten über den ganzen Lebenszyklus.
  • Die Primär- und Sekundärrohstoffe in der Schweiz werden nachhaltig bewirtschaftet.
  • Massnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen werden in Bezug auf ihre ökologische und ökonomische Effizienz und Effektivität priorisiert.
  • Transparenz bei den Finanz- und Stoffflüssen bildet die Basis für Optimierungen der Entsorgungssysteme.
  • Bei der Verwertung und Behandlung von Abfällen werden hohe Standards eingehalten.
  • Die Ausgestaltung und Weiterentwicklung der Entsorgungssysteme strebt nach einer Optimierung von Kosten, Umweltnutzen und Kundenfreundlichkeit.
  • International erzielt die Schweizer Ressourcen- und Abfallwirtschaft dank Innovation und Spitzentechnologien eine grosse Wirkung.

Abfallplanung gemäss Abfallverordnung

Der Kanton Thurgau ist durch Art. 4 der Abfallverordnung (VVEA) und den § 4 des kantonalen Abfallgesetzes verpflichtet, eine Abfallplanung zu erstellen.

Die Abfallplanung dient folgendem Zweck:

  • Weiterführung der rollenden Abfallplanung des Kantons gemäss Umweltschutzgesetz (Art. 31 Abs. 1 USG), Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Art. 4 VVEA) und kantonalem Abfallgesetz (§ 4 AbfallG)
  • Periodische Bestandsaufnahme der Abfallbewirtschaftung und der entsprechenden Aktivitäten im Kanton
  • Statistische Zusammenfassung der abfallwirtschaftlichen Daten sowie Überprüfung der aktuellen und künftigen Entwicklung
  • Aufzeigen des Handlungsbedarfs und der erforderlichen Massnahmen
  • Erfolgskontrolle der bisher getroffenen Massnahmen
  • Kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Akzeptanz abfallpolitischer Massnahmen
  • Aktuelle Informationen für umliegende Kantone und den Bund
  • Bereitstellen von Grundlagen für den Vergleich von spezifischen Abfallmengen im Sinne eines Benchmarkings

Weitere Informationen

Kontakt

Patrick Walser

Sonderabfälle, Abfälle

Tel. 058 345 51 97
E-Mail