Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse

Littering und illegale Entsorgung

Als Littering wird das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen kleiner Mengen an Abfall bezeichnet. Littering-Abfälle sind Siedlungsabfälle und damit in der Verantwortung der Gemeinden und den durch die Gemeinden gebildeten Abfallzweckverbänden. 2008 wurden im Kanton Thurgau Ordnungsbussen eingeführt. Wer "littert" kann je nach Abfallmenge mit 50, 80 oder 250 Franken gebüsst werden. Mit dem Anti-Littering-Konzept haben das Amt für Umwelt, die Gemeinden und weitere Akteure von 2008 bis 2016 verschiedene Massnahmen umgesetzt und Kampagnen durchgeführt. Im März 2018 fand das letzte Litteringforum mit den Gemeinden statt. Die Kosten, die im Kanton Thurgau durch Littering verursacht werden, werden auf jährlich rund 5 Mio. Franken geschätzt.

Mit dem Littering verwandt sind illegale Abfallentsorgungen. Immer wieder kommt es vor, dass nicht mehr benötigter Hausrat ausserhalb von Abfallanlagen deponiert wird. Die Kosten für die Entsorgung verbleiben dann oft beim betroffenen Grundeigentümer oder dem Gemeinwesen. Die Bearbeitung solcher Fälle von mutwilligem unsachgemässen Entsorgen ist eine Aufgabe des kantonalen Abfallinspektors. Er geht solchen Vergehen nach und bringt sie zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Wie beim Littering ist es leider oft nicht möglich, die Verursachenden zu identifizieren und zu büssen.

Zahlen und Grafiken

Illegale Abfallentsorgungen können dem Amt für Umwelt gemeldet werden. Es ist eine wichtige Aufgabe des Abfallinspektors, diesen Fällen systematisch nachzugehen. Manchmal können solche Umweltvergehen mit den Verursachenden im persönlichen Gespräch angesprochen und bereinigt werden. Manchmal ist die Beweislage ungenügend, sodass ein Fall nicht weiterverfolgt werden kann.

Anzahl illegaler Abfallentsorgungen und Strafanzeigen

  2018 2019 2020 2021 2022
Illegale Abfallentsorgungen 12–15 5 7 9 7
Strafanzeigen 4 2 4 6 4

Feuerbrand- und Käferholz sollte nach Möglichkeit nicht mehr verbrannt werden. Feuer von nicht genügend getrocknetem Holz sind unerwünscht und führen oft zu erheblicher Rauchentwicklung. Käferholz soll aus dem Wald entfernt und einer thermischen Verwertung zugeführt werden. Sogenannte Käferholzfeuer werden nur noch in Ausnahmefällen und in Rücksprache mit dem Revierförster bewilligt. Wetterbedingt mussten 2019 und 2020 deutlich mehr Käferholzfeuer bewilligt werden.

Anzahl bewilligter Feuerbrand- und Käferholzfeuer

  2018 2019 2020 2021 2022
Bewilligte Feuerbrandfeuer 19 7 12 4 2
Bewilligte Käferholzfeuer 48 130 192 7 1

Zur Menge und Entwicklung von Littering gibt es im Kanton Thurgau keine genügende Datengrundlage. Ob eine Zu- oder Abnahme erfolgt, ist eine subjektive Einschätzung. Aus der Entwicklung der Anzahl Litteringbussen kann nicht zwingend eine Zu- oder Abnahme des Litterings abgeleitet werden. Die Polizei kann nur Personen eine Ordnungsbusse auferlegen, die in flagranti erwischt wurden oder wenn sie zweifelsfrei als Urheber identifiziert werden konnten. Für 30 Gemeinden hat der Regierungsrat die Kompetenz zur Erteilung von Ordnungsbussen von der Kantonspolizei zur Gemeinde delegiert. Die Anzahl Bussen, die von lokalen Ordnungsdiensten ausgestellt wurden, fehlen in der Statistik.

 

Beurteilung 2023

In den Jahren 2020 und 2023 wurden im Grossen Rat parlamentarische Vorstösse eingereicht, die höhere Bussen für Littering fordern. Der Nationalrat hat im Juni 2023 einen ähnlich gelagerten Vorstoss gutgeheissen – das Geschäft liegt nun beim Ständerat. Das Amt für Umwelt führte bei den Gemeinden eine Umfrage durch, um den Bedarf nach weiteren Massnahmen zu ermitteln. Die Gemeinden beurteilen den Handlungsbedarf ganz unterschiedlich, aber über den ganzen Kanton gesehen, rechtfertigt sich aktuell keine neue kantonsweite Kampagne. Das Amt für Umwelt unterstützt Gemeinden mit einem Beratungsangebot, das bereits in Pilotgemeinden zur Anwendung kam. Bei grösseren Abfallmengen und mutwillig unsachgemässem Entsorgen spricht man von illegal abgelagertem Abfall. Der Abfallinspektor hat 2021 und 2022 16 Fälle bearbeitet, wovon 10 zur Anzeige gebracht wurden.

Handlungsbedarf 2023

  • Aktuell kein weiterer Handlungsbedarf

Weitergehende Informationen

Feuerbrand- und Käferholzfeuer

Littering

Im § 5 des Thurgauer Abfallgesetzes ist festgehalten, dass Abfälle insbesondere nicht ausserhalb von Abfallanlagen oder Sammelstellen zurückgelassen, weggeworfen, abgelagert oder verbrannt werden dürfen. Littering hat Folgen:

  • Noch mehr Abfall: Wo bereits Abfall liegt, wird gern noch mehr liegengelassen: "Es kommt auf meinen Abfall ja nicht mehr drauf an."
  • Unwohlfühlen/Gefühl von Unsicherheit: Orte, an denen Abfall herumliegt, werden als verwahrlost und unsicher empfunden.
  • Umweltauswirkungen: Plastik in der Umwelt, Gefährdung von Tieren durch Plastik-, Glas- und Metallstücke.
  • Kosten: Das Einsammeln und Entsorgen des herumliegenden Abfalls kostet die öffentliche Hand viel Geld. Schätzungen zufolge kostet das Entsorgen 1'300 Franken pro Tonne Littering-Abfall. Würde der Abfall korrekt entsorgt, wären es nur 300 Franken pro Tonne. Die litteringbedingten Reinigungskosten von öffentlichen Plätzen und Strassen betragen im Kanton Thurgau zwischen 5 und 6 Millionen Franken pro Jahr.

Seit dem 1. Januar 2008 wird Littering im Kanton Thurgau gebüsst. Als geringfügige Übertretungen im Sinne von § 30 Absatz 3 des Gesetzes über die Abfallbewirtschaftung wird das Zurücklassen, Wegwerfen oder Ablagern der nachstehenden Abfälle ausserhalb von Abfallanlagen oder Sammelstellen mit folgenden Ordnungsbussen geahndet:

  • Einzelne Kleinabfälle wie Dosen, Flaschen, Papier, Verpackungen, Zigarettenstummel, Kaugum-mi, Essensreste: 50 Franken
  • Inhalt eines Aschenbechers: 80 Franken
  • Kehrichtsäcke oder Kleinabfälle in grösseren Mengen: 250 Franken

Massnahmen gegen das Littering für Gemeinden

  • Littering Toolbox: Diese Toolbox, ein Gemeinschaftsprojekt von IGSU und den Vorstehern der kantonalen Umweltämter (KVU), listet eine Vielzahl von Massnahmen auf, die Gemeinden im Kampf gegen das Littering ergreifen können.
  • Abfallunterricht
  • Clean-Up-Day: Jährliche Aufräum-Aktion an zwei Tagen, bei der private Gruppen, Vereine, Schulen, Gemeinden und Unternehmen teilnehmen können
  • Raum-Patenschaften: Gemeinden und Städte können Raumpatenschafts-Projekte organisieren. Sogenannte Raumpaten übernehmen die Verantwortung für ein festgelegtes Gebiet und sorgen für Sauberkeit.
  • Littering-Botschafter: IGSU-Botschafter-Teams zur Sensibilisierung der Bevölkerung können von Gemeinden und Städten bei IGSU gebucht werden.
  • No-Littering-Label: Auszeichnung der IGSU für Gemeinden und Städte, die sich aktiv gegen Lit-tering einsetzen.
  • Plakate gegen Littering

Massnahmen gegen das Littering für Einzelperson

Massnahmen gegen das Littering für Unternehmen/Vermieter/Liegenschaftenverwaltung

  • Dafür sorgen, dass Abfall in der eigenen Umgebung korrekt entsorgt werden kann, mit kurzen Wegen
  • Raum-Patenschaften: Die eigene Umgebung "adoptieren" und zusammen mit den Mitarbeitern/Mietern dafür sorgen, dass sie sauber bleibt
  • Die eigene Umgebung so umgestalten, dass sie übersichtlich und doch attraktiv wird, sie ausreichend beleuchten und – wenn ratsam – Patrouillen gegen Lärm, Littering und Schmierereien aufstellen
  • Mitarbeiter/Mieter an der Gestaltung der Umgebung mitwirken lassen, damit ein Gefühl von Verantwortung dafür entsteht
  • Clean-Up-Day

Kontakt

Rolf Kreis

Abfallinspektorat, Rückbauten & Sanierungen, illegale Abfallentsorgung

Tel. 058 345 51 99
E-Mail

Patrick Walser

Sonderabfälle, Abfälle

Tel. 058 345 51 97
E-Mail