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Littering und illegale Entsorgung

Als Littering wird das achtlose Wegwerfen oder Liegenlassen kleiner Mengen an Abfall bezeichnet. Littering-Abfälle sind Siedlungsabfälle und damit in der Verantwortung der Gemeinden und den durch die Gemeinden gebildeten Abfallzweckverbänden. 2008 wurden im Kanton Thurgau Ordnungsbussen eingeführt. Wer "littert" kann je nach Abfallmenge mit 50, 80 oder 250 Franken gebüsst werden. Mit dem Anti-Littering-Konzept haben das Amt für Umwelt, die Gemeinden und weitere Akteure von 2008 bis 2016 verschiedene Massnahmen umgesetzt und Kampagnen durchgeführt. Im März 2018 fand das letzte Litteringforum mit den Gemeinden statt. Die Kosten, die im Kanton Thurgau durch Littering verursacht werden, werden auf jährlich rund 5 Mio. Franken geschätzt.

Mit dem Littering verwandt sind illegale Abfallentsorgungen. Immer wieder kommt es vor, dass nicht mehr benötigter Hausrat ausserhalb von Abfallanlagen deponiert wird. Die Kosten für die Entsorgung verbleiben dann oft beim betroffenen Grundeigentümer oder dem Gemeinwesen. Die Bearbeitung solcher Fälle von mutwilligem unsachgemässen Entsorgen ist eine Aufgabe des kantonalen Abfallinspektors. Er geht solchen Vergehen nach und bringt sie zur Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Wie beim Littering ist es leider oft nicht möglich, die Verursachenden zu identifizieren und zu büssen.

Kontakt

Rolf Kreis

Abfallinspektorat, Rückbauten & Sanierungen, illegale Abfallentsorgung

Tel. 058 345 51 99
E-Mail

Patrick Walser

Sonderabfälle, Abfälle

Tel. 058 345 51 97
E-Mail